Krankmeldung?

6 Antworten

Die Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung muss beim Arbeitgeber spaetestens am 3. TAG vorliegen. Dazu zaehlt auch das Wochennende.

Sinnvollerweise ruft man direkt beim Arbeitgeber an, damit er weiss was auf ihn zukommt (Arbeitsplanung etc) und sendet natuerlich am gleichen Tag die Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung / bringt sie persoenlich vorbei, zwecks Fristwahrung.

Was heißt denn genau dass du dich krank gemeldet hast? Warst du beim Arzt und hast eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geholt? Oder hast du nur beim Arbeitgeber angerufen und gesagt du kommst heute nicht?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt immer einen Zeitraum an und dazu zählt auch das Wochenende. Wenn du dich ohne au krankgemeldet hast beim Arbeitgeber dann zählt das vermutlich eher nicht als zusammenhängender Zeitraum.

Je nachdem was in deinem Arbeitsvertrag drin steht musst du spätestens am dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Und Achtung: dazu zählen auch die Tage am Wochenende. Wenn du dich also am Freitag krank gemeldet hast musst du spätestens heute beim Arbeitgeber die Bescheinigung vorlegen wenn du erst morgen wieder kommst. Und vorlegen heißt nicht heute mit der Post abschicken sondern die muss dort sein heute.

Da die ganze Sache mittlerweile elektronisch läuft und der Arzt die AU elektronisch ausstellt, musst du deinem Arbeitgeber mitteilen dass bei deiner Krankenkasse eine AU vorliegt und der Arbeitgeber die Krankmeldung bei der Krankenkasse abrufen kann.

Hallo,

wenn Du freitags eine AU-Bescheinigung hattest und am Montag darauf noch nicht wieder arbeitsfähig bist, brauchst Du eine Folgebescheinigung. Und es wäre sinnvoll, diesbezüglich auch direkt montags zum Arzt zu gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Man erlebt alltäglich einiges

Hallo,

es kommt auf deinen Job an.

Wenn du am Freitag, krank warst und nicht zu Arzt gehen konntest,

weil die Ärzte am Freitag Nachmittag nicht geöffnet hatten,

dann kann dich dein Arzt auch rückwirkend krank schreiben.

Es reicht wenn du dich ab heute Arbeitsunfähig bist.
Fällt ja noch unter Jugendschutzrecht.

Hansi

Wenn die wissen, dass du heute nicht kommst, weil du Freitag beim Arzt warst und bis einschließlich heute krankgeschrieben bist, zählt das WE mit rein. Geh einfach inner Stunde wieder zum Arzt, frage den, wie die Modalitäten sind, lass dich beraten. Wenn du immernoch grippig und ansteckend bist, wird er dich weiter krankschreiben. Ganz ehrlich, du bist 16. Keiner dort wird dir n Strick draus drehen. Wenn du dann beim Arzt wieder rausbist, rufst du auf der Arbeit an und sagst, ob du kommst morgen oder nicht.