Was heißt denn genau dass du dich krank gemeldet hast? Warst du beim Arzt und hast eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geholt? Oder hast du nur beim Arbeitgeber angerufen und gesagt du kommst heute nicht?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt immer einen Zeitraum an und dazu zählt auch das Wochenende. Wenn du dich ohne au krankgemeldet hast beim Arbeitgeber dann zählt das vermutlich eher nicht als zusammenhängender Zeitraum.
Je nachdem was in deinem Arbeitsvertrag drin steht musst du spätestens am dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Und Achtung: dazu zählen auch die Tage am Wochenende. Wenn du dich also am Freitag krank gemeldet hast musst du spätestens heute beim Arbeitgeber die Bescheinigung vorlegen wenn du erst morgen wieder kommst. Und vorlegen heißt nicht heute mit der Post abschicken sondern die muss dort sein heute.
Da die ganze Sache mittlerweile elektronisch läuft und der Arzt die AU elektronisch ausstellt, musst du deinem Arbeitgeber mitteilen dass bei deiner Krankenkasse eine AU vorliegt und der Arbeitgeber die Krankmeldung bei der Krankenkasse abrufen kann.