Krank in Probezeit?

2 Antworten

Du musst mindestens 4 Wochen gearbeitet haben, bis dir eine Lohnfortzahlung zusteht.

Wenn du also Geld möchtest, wende dich an deine Krankenkasse.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht nach Paragraph 3 Abs. 3 EntgFG erst nach vier Wochen des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Daher müsste man dann Krankengeld von der Krankenkasse beantragen.


CrazCarz 
Beitragsersteller
 20.12.2024, 14:43

Nur für die 3 Tage oder für den Ganzen monat?

torboso  20.12.2024, 14:55
@CrazCarz

Krankengeld erhält man nur für die Tage der Krankschreibung, also für die 3 Tage.