Kosten bei Fahrschulwechsel
Liebe Community, ich wollte fragen, ob man die Gebühren wiederbekommt, wenn man zu einer anderen Fahrschule wechselt. Ich mein jetzt lediglich die Grundgebühren, nicht die, die ich für die Theoriestunden bezahlt habe. Und ob denn auch sozusagen mein "Fortschritt" weitergegeben wird, also die Stunden die ich bereits absolviert habe Wechseln werde ich, da unser Fahrschullehrer nicht in die puschen kommt und immer irgendwelche Gründe findet, die Leute, die den T-Schein machen, nicht zu unterrichten.
Theorieprüfungstermin hab ich noch nicht erhalten, da ich bisher keine einzige fachspezifischen Stunden absolviert habe.
Fahrstunden habe ich auch noch nicht gemacht.
Hoffe auf schnelle Antwort.
Mfg
3 Antworten
Solltest Du schon eine Theoriestunde mitgemacht haben, dann ist danach die Grundgebühr weg. Sie bekommst Du dann auf keinen Fall mehr erstattet. Wenn aber keine einzige Theoriestunden absolviert wurde, von Fahrstunden mal ganz abgesehen, dann hast Du gute Chancen sie erstattet zu bekommen.
Grundsätzlich bezahlt man mit der Grundgebühr die Teilnahme am theoretischen Unterrricht und die Anmeldung zur theoretischen und später praktischen Prüfung. Für diese Prüfungen muss man dann später noch extra zahlen.
Den theoretischen Unterricht könntest Du bei einer Fahrschule theoretisch unendlich lange besuchen. Da wird nie die Anwesenheit überprüft und so kannst Du auch keine Stunden "übertragen".
Du kommst nur dann um die Zahlung der Grundgebühr herum, wenn Du bei der einen Fahrschule den theoretischen Unterricht absolvierst und mit ihr die theoretische Prüfung bestehst. Nun könntest Du bei einer anderen Fahrschule darum bitten, dass man Dir dort den praktischen Unterricht (Fahrstunden) erteilt.
Die Gebühren wird du wohl nicht wiederbekommen, ob es ein kleiner Teil ist wäre vielleicht noch Verhandlungssache, kommt wohl auch drauf an, wieviele Stunden du schon besucht hast. Auch die neue Fahrschule kann zumindest eine Teilgrundgebühr, evtl. auch die gesamte verlangen. Die Stunden kannst du eigentlich mitnehmen, i.d.R. wird ja beim Theorieunterricht unterschrieben, wenn du teilgenommen hast. Geht also nur für die Stunden, die auch nachweisbar sind.
das ist sicher verhandlungssache.............
Können denn die Stunden sozusagen an die neue Fahrschule "übertragen" werden?