Kosten bei Fahrschulwechsel

3 Antworten

Solltest Du schon eine Theoriestunde mitgemacht haben, dann ist danach die Grundgebühr weg. Sie bekommst Du dann auf keinen Fall mehr erstattet. Wenn aber keine einzige Theoriestunden absolviert wurde, von Fahrstunden mal ganz abgesehen, dann hast Du gute Chancen sie erstattet zu bekommen.

Grundsätzlich bezahlt man mit der Grundgebühr die Teilnahme am theoretischen Unterrricht und die Anmeldung zur theoretischen und später praktischen Prüfung. Für diese Prüfungen muss man dann später noch extra zahlen.

BlackSchakal 
Fragesteller
 18.09.2013, 12:21

Können denn die Stunden sozusagen an die neue Fahrschule "übertragen" werden?

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wolfgang001  18.09.2013, 13:13
@BlackSchakal

Den theoretischen Unterricht könntest Du bei einer Fahrschule theoretisch unendlich lange besuchen. Da wird nie die Anwesenheit überprüft und so kannst Du auch keine Stunden "übertragen".

Du kommst nur dann um die Zahlung der Grundgebühr herum, wenn Du bei der einen Fahrschule den theoretischen Unterricht absolvierst und mit ihr die theoretische Prüfung bestehst. Nun könntest Du bei einer anderen Fahrschule darum bitten, dass man Dir dort den praktischen Unterricht (Fahrstunden) erteilt.

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Die Gebühren wird du wohl nicht wiederbekommen, ob es ein kleiner Teil ist wäre vielleicht noch Verhandlungssache, kommt wohl auch drauf an, wieviele Stunden du schon besucht hast. Auch die neue Fahrschule kann zumindest eine Teilgrundgebühr, evtl. auch die gesamte verlangen. Die Stunden kannst du eigentlich mitnehmen, i.d.R. wird ja beim Theorieunterricht unterschrieben, wenn du teilgenommen hast. Geht also nur für die Stunden, die auch nachweisbar sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

das ist sicher verhandlungssache.............