Fahrschulwechsel

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Es gibt einen schriftlichen Nachweis über geleistete Theorie-und gefahrene Sonderstunden.Diese beiden Sachgen muß man sich aushändigen lassen(mit Unterschrift des Fahrlehrers der ausgebildet hat)Schau in den Ausbildungsvertrag unter §6 hier müssen die Abzüge aufgelistet sein die deine Fahrschule einbehalten kann.Etwas Geldeinbuße hat man immer bei einen Wechsel!

Du schreibst eine formlose Kündigung und erledigst etwaige Außenstände, denn sonst ist eine Kündigung nicht wirkasm. Dann "muß" Dir Deine alte Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung Theoriestunden und eine für zum. die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderstunden) erstellen. Diese Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von jehweils zwei Jahren. Die Unterrichte und Sonderstunden können Dir bei jeder x-beliebigen neuen Fahrschule angerechnet werden. Beim angezahlten Geld ist es so:

Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein, steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu: a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt; b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten. Ich hoffe Du kommst damit klar...alles Gute

Normalerweise haben die Fahrschulen nichts miteinander zu tun. Ich würde an deiner Stelle den Führerschein bei der jetzigen Fahrschule fertig machen, du bekommst die Theoriestunden und das Geld in keiner anderern angerechnet.

rolandnatze  28.08.2010, 12:46

das stimmt nicht, die theoriestunden schon.

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