Kopfhörer im Pausenraum geklaut?
Hallo,
und zwar habe ich seit 2 Wochen einen neuen Job, gestern habe ich meine Sachen wie sonst auch immer in der Umkleidekabine gelassen. Ich habe meinen Beutel in der Pause auf den tisch gelegt mit meinen Kopfhörern. Jetzt sind meine Kopfhörer weg und mal wieder war es keiner, haftet mein Arbeitgeber jetzt dafür das die weg sind bzw. kann ich das geltend machen bei dem? Er meinte nämlich einfach frech „Und jetzt“?
5 Antworten
Arbeitgeber trifft regelmäßig eine sog. Fürsorgepflicht. Sie müssen ihre Beschäftigten also nicht nur vor gesundheitlichen Schäden bewahren, sondern auch deren Persönlichkeitsrechte sowie ihr Eigentum schützen. Wurde das Eigentum eines Beschäftigten beschädigt, haftet der Arbeitgeber aber nur, wenn er dafür verantwortlich zu machen ist. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein Diebstahl nur deshalb möglich war, weil die Angestellten keine Möglichkeiten hatten, um ihre mitgebrachten Habseligkeiten sicher zu verschließen, etwa in einem Schrank, einem Spind oder einem Rollcontainer.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/diebstahl-am-arbeitsplatz-muss-der-arbeitgeber-haften_078627.html
Nein, das kannst du nicht bei deinem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Das kannst du nur, wenn dein Arbeitgeber verlangt hat, dass du die Kopfhörer beruflich brauchst.
Da bist du selber schuld aber du solltest eine Anzeige machen bzw. die Polizei soll deine Arbeitskollegen durchsuchen bevor es zu spät ist und die Kopfhörer wegschaffen können.
Habt ihr in eurer Firma keine Spints, wo man seine Sachen wegschließen kann? Sollte nämlich dann der Spint aufgebrochen werden, haftet die Versicherung. ;)
Er meinte nämlich einfach frech „Und jetzt“?
du alleine haftest für dein Eigentum; nicht der AG. Wer Sachen öffentlich zugänglich ablegt hat ein Problem.
Diebstahlsanzeige gegen Unbekannt - wird im Sand verlaufen
Nein. Du musst schon selbst auf deine Sachen achten und diese ggf. wegschließen.