Kopfhörer im Pausenraum geklaut?

5 Antworten

Arbeitgeber trifft regelmäßig eine sog. Fürsorgepflicht. Sie müssen ihre Beschäftigten also nicht nur vor gesundheitlichen Schäden bewahren, sondern auch deren Persönlichkeitsrechte sowie ihr Eigentum schützen. Wurde das Eigentum eines Beschäftigten beschädigt, haftet der Arbeitgeber aber nur, wenn er dafür verantwortlich zu machen ist. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein Diebstahl nur deshalb möglich war, weil die Angestellten keine Möglichkeiten hatten, um ihre mitgebrachten Habseligkeiten sicher zu verschließen, etwa in einem Schrank, einem Spind oder einem Rollcontainer.

Quelle:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/diebstahl-am-arbeitsplatz-muss-der-arbeitgeber-haften_078627.html

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, das kannst du nicht bei deinem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Das kannst du nur, wenn dein Arbeitgeber verlangt hat, dass du die Kopfhörer beruflich brauchst.

Da bist du selber schuld aber du solltest eine Anzeige machen bzw. die Polizei soll deine Arbeitskollegen durchsuchen bevor es zu spät ist und die Kopfhörer wegschaffen können.

Habt ihr in eurer Firma keine Spints, wo man seine Sachen wegschließen kann? Sollte nämlich dann der Spint aufgebrochen werden, haftet die Versicherung. ;)

Woher ich das weiß:Recherche

Er meinte nämlich einfach frech „Und jetzt“?

du alleine haftest für dein Eigentum; nicht der AG. Wer Sachen öffentlich zugänglich ablegt hat ein Problem.

Diebstahlsanzeige gegen Unbekannt - wird im Sand verlaufen

Nein. Du musst schon selbst auf deine Sachen achten und diese ggf. wegschließen.