Konzert mit 15 besuchen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, du benötigst keine Begleitperson. Dies ist wahrscheinlich ein Loch in der Gesetzgeber, denn dieser hat diese Vorschriften nur für Tanzveranstaltung ins Leben gerufen - aber nicht für Konzerte. 😀 Allerdings gibt es das Hausrecht und der Betreiber kann natürlich dies verlangen.

Die nachfolgenden Infos stammen übrigens direkt vom zuständigen Bundesministerium:

Für Konzerte in Konzerthallen, auf Open-Air-Bühnen oder Festivals sieht das Jugendschutzgesetz zwar keine ausdrücklichen Vorgaben vor, es gibt aber Vorschriften, die auch auf Musikkonzerte Anwendung finden: 

Findet ein Konzert in einer Gaststätte statt, gelten die Jugendschutzvorgaben für Gaststätten auch für das Konzert. Ebenso gelten dort die Vorgaben für den Umgang mit Alkohol und Tabak. 

Gewerbetreibende und Veranstalter müssen zudem die relevanten gesetzlichen Bestimmungen deutlich sichtbar und gut lesbar aushängen. 

Wird eine Veranstaltung vor allem von Kindern besucht, kann die zuständige Behörde ein generelles Alkohol- und Rauchverbot anordnen. Sie kann auch verbieten, dass Kinder und Jugendliche sich auf bestimmten Konzerten aufhalten. Außerdem kann sie Alters- und Zeitbegrenzungen vorgeben oder andere Auflagen anordnen, wenn eine Veranstaltung Kinder und Jugendliche körperlich, geistig oder seelisch gefährden kann. Dies kann bei besonders aggressiver Musik, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Texten der Fall sein. Wenn solche Gefahren erst im Verlauf eines Konzertes auftreten, kann die Behörde anordnen, dass Minderjährige es verlassen müssen. 

Neben den Vorgaben durch das Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter von Konzerten auch allgemeine Lautstärkebegrenzungen beachten. Die zuständige Behörde kann anordnen, dass solche Werte zum Schutze von Kindern und Jugendlichen reduziert werden müssen. 

Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO sowie - in schweren Fällen - mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.

https://www.jugendschutz-aktiv.de/informationen-fuer-gewerbetreibende-und-veranstalter/die-vorschriften-im-einzelnen/diskotheken-und-konzerte.html

Wenn dort steht, dass dich eine volljährige Person begleiten muss, wird das auch so sein. Deine Eltern können ja mit dir aufs Konzert. Oder wenn du Glück hast, findest du am Eingang irgendwelche fremden Personen, die dich mit rein nehmen.

Du brauchst zwingend eine Begleitperson welche für dich die Aufsicht (und auch Verantwortung) übernimmt. Und zwar über die gesamte Konzertzeit, nicht nur für den Einlass

DerKleineGrinch  22.06.2018, 20:48

Nicht wirklich. Oder wo steht das?

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exxo0  22.06.2018, 20:50
@DerKleineGrinch

Das ist Gesetz, ich denke auch nicht das Er/Sie vor 22 Uhr vom Konzert wieder zuhause sein wird (Ist auch Gesetz).

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DerKleineGrinch  22.06.2018, 20:55
@exxo0

Das zuständige Bundesministerium ist relevanter als google. 😂

Dann poste doch mal den Link.

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DerKleineGrinch  22.06.2018, 21:08
@exxo0

Hab ich doch. Und da steht, dass du komplett falsch liegst. 😂😂 Den Beweis habe ich dir sogar auf dem Goldenen Tablett serviert.

Und wo sind deine Belege zu deiner nicht bewiesenen und falschen Aussage.

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exxo0  22.06.2018, 21:10
@DerKleineGrinch

Hab nichtmal gesehen das du eine Antwort geschrieben hast.

Kann nur aus eigener Erfahrung reden und das was ich bei Google gesehen habe!

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DerKleineGrinch  22.06.2018, 21:11
@exxo0

Musst du ja auch nicht. Du hast ja bessere Informationen als das zuständige Bundesministerium.

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DerKleineGrinch  22.06.2018, 21:15
@exxo0

Nicht do schlimm. Konzerte wurden wahrscheinlich „vergessen“ und niemals nachgezogen im Gesetz. Warum auch immer.

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exxo0  22.06.2018, 21:16
@DerKleineGrinch

Ja wahrscheinlich einfach kein Bock das noch hinzuzufügen und deshalb schreibt jedes Konzert für sich das mit in die Richtlinien.

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leastaehler77  25.04.2022, 21:22

muss meine begleitperson auch neben mir sitzen oder wenn es steh karten sind bei mir stehen?

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