Nein, du benötigst keine Begleitperson. Dies ist wahrscheinlich ein Loch in der Gesetzgeber, denn dieser hat diese Vorschriften nur für Tanzveranstaltung ins Leben gerufen - aber nicht für Konzerte. 😀 Allerdings gibt es das Hausrecht und der Betreiber kann natürlich dies verlangen.

Die nachfolgenden Infos stammen übrigens direkt vom zuständigen Bundesministerium:

Für Konzerte in Konzerthallen, auf Open-Air-Bühnen oder Festivals sieht das Jugendschutzgesetz zwar keine ausdrücklichen Vorgaben vor, es gibt aber Vorschriften, die auch auf Musikkonzerte Anwendung finden: 

Findet ein Konzert in einer Gaststätte statt, gelten die Jugendschutzvorgaben für Gaststätten auch für das Konzert. Ebenso gelten dort die Vorgaben für den Umgang mit Alkohol und Tabak. 

Gewerbetreibende und Veranstalter müssen zudem die relevanten gesetzlichen Bestimmungen deutlich sichtbar und gut lesbar aushängen. 

Wird eine Veranstaltung vor allem von Kindern besucht, kann die zuständige Behörde ein generelles Alkohol- und Rauchverbot anordnen. Sie kann auch verbieten, dass Kinder und Jugendliche sich auf bestimmten Konzerten aufhalten. Außerdem kann sie Alters- und Zeitbegrenzungen vorgeben oder andere Auflagen anordnen, wenn eine Veranstaltung Kinder und Jugendliche körperlich, geistig oder seelisch gefährden kann. Dies kann bei besonders aggressiver Musik, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Texten der Fall sein. Wenn solche Gefahren erst im Verlauf eines Konzertes auftreten, kann die Behörde anordnen, dass Minderjährige es verlassen müssen. 

Neben den Vorgaben durch das Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter von Konzerten auch allgemeine Lautstärkebegrenzungen beachten. Die zuständige Behörde kann anordnen, dass solche Werte zum Schutze von Kindern und Jugendlichen reduziert werden müssen. 

Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO sowie - in schweren Fällen - mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.

https://www.jugendschutz-aktiv.de/informationen-fuer-gewerbetreibende-und-veranstalter/die-vorschriften-im-einzelnen/diskotheken-und-konzerte.html

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Ob kalt oder warm ist egal. Zumeist sind die Dinger aus dem Supermarkt uuntode gesüßt. Ist du sicher, dass der zuckerfrei ist? Oder sprechen die nur vom Kristallzucker?

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