Kontakt zu Großeltern unterbinden?

4 Antworten

Solange dein Freund dich unterstützt, wird es keine unbegleiteten Umgänge geben.

Großeltern haben zwar grundsätzlich ein Umgangsrecht, dies ist aber in der tatsächlichen Rechtsprechung sehr eingeschränkt. Relevant sind zwei Faktoren: Zum einen müssen die Großeltern tatsächlich regelmäßig das Kind in der Vergangenheit betreut haben und zweitens muss der Umgang dem Kindeswohl dienen. Beides liegt hier offensichtlich nicht vor. Das die Großeltern sich Umgang einklagen halte ich für aussichtslos.

Wenn dein Freund aber dein Kind einfach bei den Großeltern allein "abgibt", wird das natürlich kein Gericht verhindern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Den Kontakt wist du nicht gänzlich unterbinden können. Denn dein Freund wird ja wohl auch mal zu den Eltern fahren wollen und das Kind mitnehmen, oder?

Und sollte die Beziehung keinen Bestand haben, dann wird er während seines Umgangs dann eben zu den Eltern fahren.

Viel wichtiger wäre es also, wenn du ein klärendes Gespräch mit der Mutter suchst. Vorab mit dem freund darüber reden, damit er auch mal seine Mutter zur Räson ruft. Er kennt sie schließlich besser und weiß wie sie drauf ist. Es bringt euch am Ende nichts, wenn ihr nur noch rum streitet, weil er sich gegen die Mutter nicht durchsetzen kann. Das belastet auf Dauer auch die Beziehung.

Und er wird ja wohl auch die gemeinsame Sorge haben wollen?! Und damit bist du dann auch in der Zwickmühle. Er hat ja offenbar kein Problem mit der Mutter und steht somit auch immer zwischen den Stühlen.

Hättet ihr Bede Stress mit ihr, dann wäre die Sache schon einfacher. Denn der Umgang zu den Großeltern setzt auch voraus, dass es dem Kindeswohl dient. Und eine Klage auf Umgang würde dann ggf. scheitern, wenn die Großeltern Stress für das Kind bedeuten würden, weil sie sich z.B. immer in die Erziehung einmischen oder schlecht über die Eltern reden vorm Kind.

die großeltern haben umgangsrecht und das können sie auch gerichtlich gegen dich durchsetzen

APHerzo  18.06.2022, 22:44

Nein! Die Großeltern "können" gerichtlich ein umgangsrecht einklagen. Von Haus aus haben die keins.

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Goodnight  21.10.2022, 00:11

Das können sie nur, wenn sie nachweisen können, dass es eine gute und enge Bindung gibt, Sie also das Kind regelmässig betreut haben.

Dann geht es auch um das Kindeswohl. Das ist in solchen Verhältnissen nicht gegeben.

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Wenn du dein Kind von den Schwiegereltern verhalten willst geht das. Wenn dein Partner dir nicht reingrätscht passt das erst recht.

Großeltern können ein umgangsrecht einklagen aber nicht einfach mal so.