Kommt am Ende des Exposés für eine Bachelorarbeit eine Eidesstattliche Erklärung?

2 Antworten

Das steht i.d.R. in der entsprechenden Ptüfungsordnung.

Schaden tut es bestimmt nicht, wenn du (nicht eidesstattlich) erklärst, keine anderen als die angegebenen Hilfmittel benutzt zu haben.

In der Regel nicht, denn das Exposee ist ja wahrscheinlich noch keine Prüfungsleistung sondern mehr eine Absichtserklärung die Dir während der Arbeit als Orientierungshilfe dienen kann. Es wird vermutlich der Punkt kommen an dem du Dich in Dein Thema verrennst und nicht mehr recht weißt wie Du weitermachen sollst. Da hilft es sich durchzulesen was man denn ursprünglich mal vor hatte.

Schau im Zweifel in Deiner Prüfungsordnung nach, ob das Exposee Teil der Prüfungsleistung ist oder eher informell für Dich und Deinen Betreuer geschrieben wird.

Am Ende der Bachelorarbeit kommt dann aber auf jeden Fall eine Erklärung hin.