Kommasetzung?

3 Antworten

"... dich zu stören" ist ein erweiterter Infinitiv. Die kann man immer mit Komma abgrenzen, wenn man will. Das Komma ist also richtig.

Jetzt bleibt nur noch die Frage, ob es auch gesetzt werden muss? Kommas, die (erweiterte) Infinitive vom Satz abgrenzen, sind immer unter bestimmten Bedingungen notwendig. Eine Bedingung ist ein sog. Verweiswort, auf das sich der Infinitiv bezieht. Wäre dein Satz 'vollständig', würde er ja lauten:

Es tut mir leid... (Also mit einem Satzglied vor dem gebeugten Verb.)

Der Infinitiv wäre dann vom "es" abhängig und das Komma verpflichtend. Jetzt hast du ihn aber - umgangssprachlich - abgekürzt und das "es" fehlt.

Ich würde mich da immer am 'ganzen' Satz orientieren und das Komma als verpflichtend sehen.

https://dict.leo.org/grammatik/deutsch/Rechtschreibung/Regeln/Interpunktion/Komma/PartAdjInf.xml?lang=de#id=4.1.7.4.3

martrud  27.04.2023, 16:03

Da muss doch das Komma sein. Die "Diskussion höherer Ordnung" ist meiner Meinung nach Blödsinn ...

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Bei einem erweiterten Infinitiv würde ich immer ein Komma setzen. So wie es vor der Reform die Regel war.

Heute lässt das Chaos grüßen. Ich glaube, Onkel Duden überlässt es dir zu entscheiden, was dir besser gefällt oder dir sinnvoller erscheint.

Ja, da kommt ein Komma hin. Zumindest bei mir.