Kollektivstrafen im Unterricht
Hey, Ich gehe in die 8. Klasse eines Gymnasiums und würde gerne wissen ob ein Lehrer eine Kollektivstrafe verhängen darf,wenn sich nur ein Schüler daneben benimmt. Nehmen wir mal ein beispiel: Schüler XY stört den Unterricht,lacht,redet etc. und wird mehrmals vom Lehrer zurecht gewiesen,was keine Wirkung zeigt. Jetzt sagt der Lehrer wenn er nicht aufhört bekomme jeder eine Lange Zusatzaufgabe o.a. ...Darf er das?
Beispiel B.:
In einer Freistunde( nur eine Klassse hatte diese) wurde ein Schüler gesehen,der das Schulgelände unerlaubt verlassen hat. Man konnte ihn leider nicht Identifizieren und gestanden hat auch niemand. Jetzt stellt der Lehrer ein Klassentadel aus. Darf er das?
Das wären meine beiden grundsätzlichen Fragen. Ich würde mich über eine Antwort freuen. DANKE!
5 Antworten
Aus: http://www.123recht.net/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html
Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
Beispiel: Ein Schüler beleidigt seinen Lehrer in einer Schülerzeitung. In der Klasse kann der Lehrer den verantwortlichen Schüler nicht ausfindig machen. Der Lehrer kann nun nicht alle Schüler der Klasse zum Nachsitzen verdonnern. Dies würde eine unzulässige Kollektivstrafe darstellen, da von der Maßnahme des Schülers auch unschuldige Schüler betroffen wären.
Mindestens im Fall B wäre dies gegeben.
Aber aufgepasst: Es gibt in jedem Bundesland "Strafen", die auf einem Paragrafen im Schulgesetz beruhen. In B-W kann z.B. der Lehrer bis zu 2 Stunden, der Schulleiter bis zu 4 Stunden Nachsitzen anordnen. Diese "Strafen" sind Verwaltungsakte, gegen die rechtlich vorgegangen werden kann. Pädagogische Maßnahmen wie "Straf-/Nacharbeiten" sind kein Verwaltungsakt und somit nicht widerspruchsfähig. Hier kannst du dich beim Lehrer und/oder Schulleiter beschweren, eine rechtliche Abhilfe durch Widerspruch und Widerspruchsverfahren ist aber nicht möglich.
Im Fall A also nicht eindeutig. Die Maßnahme wird zwar von den Schülern als Strafe gewertet, rechtliche Handhabe scheint es dagegen aber nicht zu geben.
Kann aber je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Also am besten nochmal ins Schulgesetz deines BL schauen :)
Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. ... 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.
Quelle: Handelsblatt
Wieso soll ich in das Schulgesetz schauen, wenn Deutschland das Genfer Abkommen unterschrieben hat.
Gruppenbestrafungen sind nach den allgemeinen Menschenrechten nicht zulässig....
Diese Methode wird doch von Lehrern gern angewandt, denn sie hoffen doch darauf, dass ihr euch gegenseitig denunziert. Haltet gemeinsam durch, sprecht anschließend mit den Übeltätern und bittet sie es zu unterlassen. Hilft das nicht, meldet ihn beim nächsten Mal.
Durch solche Maßnahmen achten vielleicht auch mal die Mitschüler drauf, dass der Klassenkasper nicht immer aus der Reihe tanzt.
Wenn derjenige sich nicht meldet, dann wird halt die ganze Klasse bestraft. Es sei denn man sagt, wer der Schuldige ist. Aber ehrlich davon geht die Welt nicht unter. Früher hat man als Klasse zusammen gehalten und hat die Kollektivstrafe auf sich genommen ohne wenn und aber.
Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. ... 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.
Quelle: Handelsblatt
Glaubst du immer noch, dass es erlaubt ist die ganze Klasse wegen eines Täters zu bestrafen.