Könnte man mit dieser Methode, nie wieder bei Onlineshops gesperrt werden?

3 Antworten

Das fällt auf. Das beliebte "den Namen immer ein bisschen anders schreiben" bringt im Zeitalter der schreibweisentoleranten Erkennung nicht mehr wirklich etwas - das war vor ein paar Jahren noch anders.

Außerdem akzeptieren sehr viele Onlineshops als Rechnungsadresse keine Paketshops oder Packstationen mehr. Zudem bist du immer dann, wenn du eine Postnummer oder Kundennummer angibst, sowieso immer identifizierbar. Bei Paketshops, bei denen das nicht nötig ist, brauchst du im Normalfall einen Ausweis zum Abholen - unter falschem Namen bestellen funktioniert da nur eingeschränkt.

Gerade beim Bestellen unter falschem Namen gehen die Gerichte inzwischen auch gerne mal von vorsätzlichem Eingehungsbetrug (Warenkreditbetrug) aus. Das kannst du natürlich vermeiden, wenn du vorab zahlst. Dann bist du aber über die Zahlung identifizierbar. Denn kaum ein Onlineshop akzeptiert Paysafecards oder anonym gesendete Bitcoins.

Vor allem aber ist das Level an Automatisierung bei den meisten Onlineshop nicht so hoch, wie du denkst. Bei einem Konzern wie Amazon kann es sein, dass da einiges automatisch abläuft, aber der durchschnittliche Onlineshop hat am Tag nur ein paar hundert bestellungen, wenn überhaupt. Die werden - natürlich heftig teilautomatisiert - meist tatsächlich noch von einem Mitarbeiter (oder mehreren) bearbeitet. Und dem fällt das auf, wenn er an aufeinanderfolgenden Tagen an "Fritz Müller", "Frits Müler", "Fritze Mueller" oder "Frittz Müller" im selben Postleitzahlenbereich versenden soll.

Die nächste Sicherungsmaßnahme ist die Schufa. Es gibt einen statusneutralen Abfragestatus "Anfrage des Versandhandels", mit dem Händler vor dem Versand auf Rechnung deine Zahlungsfähigkeit überprüfen können, ohne dass sich das auf dein Schufa-Rating auswirkt. Das ist mittlerweile fast Standard. Und als ausgesprochen datenhungrige Privatfirma ist die Schufa sehr gut darin, dich auch bei abweichenden Schreibweisen oder abweichenden Adressen zu identifizieren.

Vor allem aber haben solche Sperren ja einen Sinn. Meist geht es ja nicht um nervige Kunden oder Reklamationen, sondern um Eingehungsbetrug oder Zahlungsrückstände. Und anders als früher werden da Unternehmen inzwischen selbst bei kleineren Beträgen gerne mit Anzeige oder Inkasso, teils auch Mahnbescheiden aktiv.

Es ist illegal, geblacklistete Webseiten auf andere Weise zu umgehen, als von den Betreibern der Webseiten autorisiert wurde. Wenn Sie geblacklistet wurden, gibt es in der Regel einen Grund dafür, und es ist wichtig, dass Sie die Gründe verstehen und entsprechend handeln, anstatt versuchen, die Einschränkungen zu umgehen.

Verwenden von Proxys oder virtuellen Maschinen, um auf geblacklistete Webseiten zuzugreifen, kann dazu führen, dass Sie strafrechtlich verfolgt werden, da es sich um eine Form der Internetzensur umgehen handelt. Es ist wichtig, die Nutzungsbedingungen und Gesetze zu beachten, wenn Sie im Internet surfen, um sicherzustellen, dass Sie sich innerhalb der Grenzen des legalen Verhaltens bewegen.

Woher ich das weiß:Recherche
DummeStudentin  03.01.2023, 14:59
Es ist illegal, geblacklistete Webseiten auf andere Weise zu umgehen, als von den Betreibern der Webseiten autorisiert wurde.

Dieses Gesetz bzw. Gerichtsurteil möchte ich sehen.

Verwenden von Proxys oder virtuellen Maschinen, um auf geblacklistete Webseiten zuzugreifen, kann dazu führen, dass Sie strafrechtlich verfolgt werden, da es sich um eine Form der Internetzensur umgehen handelt.

Bullshit.

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Lezurex  03.01.2023, 15:23

Die Verwendung von ChatGPT o. Ä. ist auf Gutefrage nicht erlaubt.

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Lezurex  04.01.2023, 19:25
@Baumkuchen420
  • Der Wortlaut dieser generierten Texte ist immer etwa derselbe.
  • ChatGPT schreibt immer in der Höflichkeitsform, was auf Gutefrage eher weniger verbreitet ist. In einer normalen Antwort desselben Nutzers wird die Du-Form genutzt. https://www.gutefrage.net/frage/passt-mein-pc-so-4#answer-484091183
  • Zusätzlich kannst du auch mal die Rechtschreibung und Grammatik dieser und der verlinkten Antwort vergleichen. Das ist ein grosser Unterschied.
  • Die Antwort wirkt zwar gut geschrieben und vertrauenswürdig, enthält aber viele Fehler.
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So ein Unsinn.

Wie soll denn bitte ein Onlineshop an eine Hardware ID kommen? Die speichern höchstens den User Agent String. Da stehen Browser und Betriebssystem drinnen, aber keine Daten, die eine Person eindeutig identifizieren.

Dynamisch zugewiesene IP Adressen ändern sich normalerweise täglich.

Soweit ich weiß, muss man für eine Lieferung an einen Paketshop eine Postnummer angeben. Darüber würde man also identifizierbar bleiben. Selbst ohne diese Nummer ist man über den Namen noch gut identifizierbar, wenn man nicht gerade Max Müller heißt.

Und dann gibt es noch die Zahlungsmethoden. Vermutlich speichern viele Onlineshops einen Hash von gesperrten Zahlungsmethoden, sodass diese nicht erneut verwendet werden können.

Baumkuchen420 
Fragesteller
 03.01.2023, 14:51

Danke, denke aber den Namen immer ein wenig anders zu schreiben und einfach irgend eine Adresse angeben.

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Baumkuchen420 
Fragesteller
 03.01.2023, 14:52
@DummeStudentin

Ja, aber zu einem Paketshop und nicht zu mir nach Hause, werde einfach irgend eine Adresse als Heimatadresse angeben aber dazu sagen, das das Paket zu diesem Paketshop gehen soll.

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DummeStudentin  03.01.2023, 14:53
@Baumkuchen420

Dann muss der Name mit dem Namen auf deinem Ausweis übereinstimmen und du musst (zumindest bei der Post) deine Postnummer angeben. Diese Nummer ist eindeutig und ändert sich nie.

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geheim007b  03.01.2023, 14:53
Dynamisch zugewiesene IP Adressen ändern sich normalerweise täglich.

da wäre ich mir in zeiten von ipv6 nicht so sicher. Es gibt keine notwendigkeit mehr IPs zu wechseln weil der IP Pool ausreichend ist, daher wechseln die meisten anbieter nichtmal. Ich habe sogar seit 6 Jahren die gleiche IPv4 obwohl eigentlich nicht fix... .eigentlich ist das ganze auch ein relikt aus der dialup zeit.

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DummeStudentin  03.01.2023, 14:57
@geheim007b

Aus Privatsphäregründen sind häufige Änderungen sinnvoll, um Tracking zu erschweren. Bei IPv6 ändert sich die Adresse sogar noch viel häufiger (alle 10 Minuten), wenn man Privacy Extensions (RFC 4941) verwendet.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen man eine statische IP Adresse will. Viele ISPs lassen sich das aber extra bezahlen.

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