Können Lehrer Klassensprecher ohne Wahl absetzen?
Bundesland: Niedersachsen
Moin,
ich wurde anfang des Jahres zum Klassensprecher gewählt, in die SV Gewählt und zum Landkreissprecher gewählt.
Nachdem Freunde von mir öfters heftig gegen die Schulordnung verstoßen haben wurde ich wegen meiner "Vorbildsrolle" immer verantwortlich gemacht aber wurde auch selber oftmals dabei erwischt wie ich in der Pause im Gebäude geblieben bin weil ich noch keine richtige Winterjacke habe.
Abgesehen davon dass ich im Unterricht 3-4x auf Safari (iPad Klasse) erwischt wurde ist nicht viel passiert meinerseits.
Jetzt haben meine 2 Klassenlehrer spontan die Entscheidung getroffen Neuwahlen stattfinden zu lassen, zu denen ich nicht antreten kann.
Ich finde das persönlich komplett niveaulos weil ich vorher weder ermahnt noch drauf hingewiesen wurde. Noch dazu sagt mein Klassenlehrer mein Platz in der SV (& als LK Sprecher) werde durch den neuen gewählten ersetzt.
Ist das überhaupt erlaubt diese Positionen zu "ersetzen" ohne dass die neue Person gewählt wird? Ich wurde in beide Ämter von allen anderen KL Sprechern der Schule eingewählt und es wäre EXTREM undemokratisch mich einfach "auszuwechseln" mit jemanden der die anderen KL Sprecher nicht mal kennt.
Also zur eigentlichen Frage:
Dürfen meine Klassenlehrer einfach alle meine Positionen in der Schülervertretung auswechseln ohne dass diese neu gewählt werden (außer Klassensprecher)?
und wenn nein,
Darf ich von meinen Klassenlehrern wegen kleinen Verstößen komplett aus der Schülervertretung entfernt werden?
4 Antworten
Nein, können sie m.E.n. nicht. Ich empfehle an dieser Stelle zur Lektüre das Niedersächsiche Schulgesetzt §§72 ff.:
Meine Beurteilung: Es handelt sich bereits bei dem Klassesprecher (vgl. §§ 72, 73) sowie allen anderen Angehörigen der SV um gewählte Vertreter die ein gesetzlich beschriebenes Amt wahrnehmen. Für die Wahl zu diesem Amt und auch die Enthebung aus dem Amt gibt es klare rechtliche Vorgaben.
Ich würde dir raten mit den Lehrern das Gespräch zu suchen und darauf hin zu weisen. Für den Fall, dass sie sich stur stellen würde ich eine sehr freundliche E-Mail an den Landesschülervertreter schreiben, in der ich um seine Einschätzung des Sachverhalts bitte. Zudem würde ich nachfragen, an welche übergeordnete Behörde man den Vorgang melden kann, sofern er tatsächlich rechtswidrig ist. Ich würde in diese Mail mit aufnehmen, dass mich dieses Verhalten der Lehrer durchweg ratlos hinterlässt. Ein derartiges Verhalten verstößt im Kern gegen die demokratischen Prinzipien unserer Gesellschaft. Zum einen frage ich mich, welche Lehren die Schüler daraus ziehen sollen, zum anderen hinterlässt das bei mir ein großes Fragezeichen im Hinblick auf die persönliche Loyalität der Lehrkräfte gegenüber der freiheitlich- demokratischen Grundordnung unseres Staates, wenn bereits auf dieser Ebene demoktratische Grundprinzipien nicht respektiert getreten werden.
Die Mail würde ich in CC an den Rektor der Schule schicken. Dann mal abwarten was passiert:)
Naja, du musst dich entscheiden, wie du vorgehen willst. Im ersten Schritt musst du, wie oben geschrieben, auf jeden Fall das persönliche Gespräch mit den Lehrern suchen. Alles weitere kommt ja nur, wenn das zu nichts führt. Sollte das so sein, dann musst du für dich entscheiden, ob du weiter eskalieren und deine Rechte wahrnehmen, oder das auf dir sitzen lassen möchtest. Im Grunde ist die Mail an den Rektor ja auch noch ein netter Warnschuss, du könntest auch direkt eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen. Ich verstehe deine Bedenken - man macht sich da über vieles einen Kopf. Ich sehe es jedoch so, dass das Rechte sind, die einem zustehen und man muss diese auch einfordern.
Und der ein oder andere Lehrer spekuliert genau da rauf... dass Schüler ihre Rechte nicht einfordern, weil sie eben in Sorge über ihre Schullaufbahn sind.
Richtig. Leider ist das nicht nur an Schulen so, sondern mEn ein gesamtgesellschaftliches Problem. Ich habe zumindest im beruflichen Kontext genau die Erfahrung gemacht, dass einem "nichts passiert". Klar versucht der Betroffene sich mal mehr oder weniger schmutzig zu revanchieren, aber die Vorgesetzten wissen das einzuordnen und handeln entsprechend
Laut meines verständnisses ist Klassensprecher keine gesetzlich niedergeschriebene Position sondern reine kreative kulanz. Im Prinzip könnte der Lehrer dadurch auch einfach jemanden bestimmen.
Zumindest kenne ich jetzt keine Gesetzliche regelung dass es einen Klassensprecher geben muss geschweigedenn dass es Vorgaben gibt wie der gewählt wird oder welche Bedingungen es gibt um ihn abzusetzen.
Wie ist das mit der Schülervertretung und Landkreissprecher?
Doch natürlich. Es gibt sogar in jedem Bundesland ganz genaue Vorschriften dafür, wie und wann ein Klassensprecher gewählt werden musst, wann er sein Amt verliert, welche Aufgaben er hat und so weiter und so weiter.
Eigentlich ist es auch Aufgabe der Klassenlehrer, die Schüler genau darüber aufzuklären, aber das wird oft vernachlässigt. Lehrer lassen das gerne als so eine Art "kreative Kulanz" erscheinen, aber so ist das nicht. Klassensprecher und die ganzen damit verbundenen Gremien haben ganz genaue gesetzlich vorgeschriebene Rechte usw. Die sind allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden, so dass sich das nicht so einfach beantworten ist.
Wenn du das sagst wird es so sein ^^ Ich hab mich damit noch nie wirklich auseinandergesetzt und höre jetzt auch das erste mal davon dass es Gesetzlich niedergeschrieben ist ^^ aber du scheinst recht zu haben, auch wenn die Gesetze diesbezüglich bei mir in Österreich eher Schwammig sind ^^
Nun ja: "Österreich ist eines der wenigen Länder, in dem es eine gesetzlich festgelegte Schülervertretung auf allen Verwaltungsebenen gibt und gilt in dieser Hinsicht als großes Vorbild für viele andere Staaten. Ebenfalls einzigartig ist der Gedanke der schulpartnerschaftlichen Zusammenarbeit; die Rechte der Schulpartner sind in keinem anderen Land so weit reichend und genau festgelegt wie in Österreich. Dahin war es jedoch ein weiter Weg."
So sagt es jedenfalls Wikipedia.
Von dem hab ich nichts gemerkt und ich bin insgesamt 13 Jahre in die Schule gegangen xD
Weil die Schulen oft diese Rechte nicht vermitteln und die Lehrer schlicht keine Lust auf selbstbewusste Schülervertretungen haben, die ihre Rechte auch nutzen. Ist halt bequemer, das möglichst klein zu halten und diese Ämter nicht allzu ernst zu nehmen. Sonst muss man sich am Ende noch vor so ein paar Schulsprechern rechtfertigen. Bääh.
Im gegenteil, Unsere Lehrer haben die ganze Klasse bzw Schule involviert, allerdings wurden dafür keine Ämter verteilt sondern es konnte sich jeder beteiligen. Der Klassensprecher war im prinzip nur dazu da dass er existiert.
Aber der Klassensprecher ist der, der die definierten Rechte hat, keine schwammige Beteiligung. Das ist genau geregelt - und Schüler sollten diese Rechte kennen. Es ist ein Unterschied, ob der Lehrer quasi entscheidet, wo er die Schüler beteiligt (oder wo nicht), oder ob er den Schülern vermittelt, dass das ihr Recht ist und nicht nur, wie da ja selber schreibst - "kreative Kulanz".
Nach §73 des niedersächsischen Schulgesetzes ist das Klassensprecheramt klar geregelt.
Nein, Lehrer können Klassensprecher nicht nach Belieben absetzen. Im Niedersächsischen Schulgesetz steht dazu:
1) Die Inhaberinnen und Inhaber der in den §§ 73 und 74 genannten Ämter der Schülervertretung (Schülervertreterinnen und Schülervertreter) werden jeweils für ein Schuljahr gewählt.
(2) Schülervertreterinnen und Schülervertreter scheiden aus ihrem Amt aus,
1.
wenn sie mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten abberufen werden oder
2.
wenn sie von ihrem Amt zurücktreten oder
3.
wenn sie die Schule nicht mehr besuchen oder
4.
wenn sie dem organisatorischen Bereich, für den sie gewählt worden sind, nicht mehr angehören.
(3) Schülervertreterinnen und Schülervertreter, die die Schule nicht verlassen haben, führen nach Ablauf der Wahlperiode ihr Amt bis zu den Neuwahlen, längstens für einen Zeitraum von drei Monaten, fort.
(4) Das Kultusministerium wird ermächtigt, das Verfahren der Wahlen und der Abberufung durch Verordnung zu regeln.
Nichts davon trifft davon zu. Und die Abberufung aus diesem Amt ist auch KEINE zugelassene Ordnungsmaßnahme. Abberufen können dich diejenigen, die dich gewählt haben, nicht der Lehrer.
Einfach Neuwahlen anzusetzen ist überhaupt nicht möglich. Du bist im Amt. Es gibt im Niedersächsischen Recht ein Verfahren zu Abwahl, das ist in der Verordnung so beschrieben:
§ 6 Abberufung und Nachwahl (1) Soweit Mitglieder der Schülervertretungen abberufen werden können, ist folgendes Verfahren einzuhalten: 1. Antrag auf Abberufung, der von mindestens einem Fünftel der Wahlberechtigten unter Angabe der Gründe unterschrieben ist, 2. Einladung der Wahlberechtigten, die denselben Anforderungen wie die Einladung zur Wahl zu genügen hat und der eine Kopie des Antrags zu Nummer 1 beigefügt sein muß, 3. mündliche Begründung durch die Antragstellenden, 4. Gelegenheit zur Stellungnahme der Betroffenen in der nach Nummer 2 einberufenen Versammlung, 5. Beschlußfassung über den Antrag; sofern keine geheime Abstimmung durch Stimmzettel verlangt wird, kann durch Handaufheben abgestimmt werden. (2) Nachwahlen gelten nur bis zum Ablauf der jeweiligen Wahlperiode; im übrigen gelten die Vorschriften zu den Wahlen entsprechend. (3) § 5 gilt bei Abberufungen und Nachwahlen entsprechend.
Deine Lehrer müssten also von denjenigen, die dich gewählt haben, erstmal 20% finden, die einen Antrag stellen, dass du abgewählt werden sollst. Dann muss dieser Antrag in der Klasse beraten werden und die Klasse entscheidet dann, ob du abgewählt werden sollst.
Die Ansicht, was ein kleiner Verstoß ist, ist relativ. Mit Begründung können die Lehrer Dich des Amtes entheben.
Kleiner Verstoß sind jetzt sachen wie zu spät kommen oder kurz reinreden. Können sie mich deswegen auch aus allen Ämtern in der SV entheben?
Da wird noch mehr sein - und wie gesagt: Es ist relativ.
Wenn es so unklar ist, dann könntest Du Deine Eltern, die Vertrauenslehrer, Sozialpädagoge ..... um Hilfe bitten.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung kann die Schule Ordnungsmaßnahmen verhängen, ja. Aber die Absetzung eines demokratisch gewählten Klassensprechers gehört da nicht dazu.
Nach §75 des niedersächsischen Schulgesetzes dürfen Mitglieder der Schülervertretung nur durch Eigeninitiative oder die Abwahl seitens der Schülerschaft ihr Amt verlieren. Eine Amtsenthebung durch die Hand der Lehrer ist also grundsätzlich ausgeschlossen.
Danke dafür! Wegen dem CC an den Rektor; Ich bin noch relativ neu an der schule (vor ca 6 Monaten gewechselt), versaue ich mir da nicht meinen Ruf komplett mit allen Lehrern? Muss da noch 3 Jahre hingehen...