Können Ghostwriter belangt werden?
Hallo,
ich überlege seit einiger Zeit so genannter 'Ghostwriter' für jemanden zu werden. Das heißt, dass ich seine Prüfung schreiben werde in einem bestimmten Thema. Jetzt habe ich allerdings Angst, dass, wenn das auffliegen sollte, ich dafür belangt werden könnte. Ich weiß, dass das für mein "Auftraggeber" strafbar ist aber was ist mit mir? Hätte ich dann auch mit Konsequenzen zu rechnen?
Ich würde mich freuen, wenn hier jetzt keine Verurteilungen kommen oder sonstige Vorwürfe. Ich habe mich auch noch gar nicht dafür entschieden, ich will mich einfach nur erkundigen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Lg
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
4 Antworten
Für das Ghostwriting an sich kann der Ghostwriter im allgemeinen nicht bestraft werden. Möglich wäre u.U. eine Strafe wegen Beihilfe zur Falsch Versicherung an Eides Statt §§ 156, 27 StGB, wenn der Ghostwriter nachweislich weiß, dass der Auftraggeber die Arbeit als eigene ausgeben wird (und somit an Eides statt Versichern wird, dass es seine ist). Deshalb ist häufig vertraglich festgelegt, dass der Auftraggeber die Arbeit lediglich als Vorlage/Muster für seine eigene Arbeit verwenden darf. Wenn sich der Auftraggeber daran nicht hält und die Arbeit 1:1 abgibt, ist es deutlich schwerer dem Ghostwriter nachzuweisen, dass er das vorher schon wusste.
Solltest du in deiner Arbeit fremde Textpassagen einfach übernehmen, so kann dies eine Urheberrechtsverletzung sein - diese würdest in dem Fall du begehen. Das nicht-kennzeichnen von Quellen, das wissenschaftlich gesehen notwendig ist, ist dagegen urheberrechtlich kein Problem - z.B. haben Werke von Goethe keinen Urheberrechtschutz mehr, da der Autor schon mehr als 70 Jahre tod ist. Rechtlich gesehen kannst du da ein ganzes Buch abschreiben und als dein eigenes ausgeben. In einer wissenschaftlichen Arbeit würde man damit dagegen durchfallen. Das Übernehmen von Teilen aktueller Werke mit Quellenangabe ist dagegen wissenschaftlich vertretbar, kann aber möglicherweise ohne Einverständnis des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Ist deine Arbeit schlecht, könntest du theoretisch - wie bei anderen Dienstleistungen auch - zur Nacharbeit oder gar zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Aber sicher könntest du belangt werden.
Das ist auch gut und richtig so.
Es wäre Betrug oder Beihilfe zum Betrug.
Betrug ist Betrug. Und auch du betrügst, indem du jemandem bei sowas wissentlich Hilfestellung gibst.
....unter der Prämisse, daß Du nicht weißt, daß Dein "Auftraggeber" einen Betrug beabsichtigt.