Knochen Mitnehmen aus dem Wald?

2 Antworten

Rein rechtlich wäre das Wilderei:

§ 292 Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

2 . eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Knochen sind Teile von Wildtieren und unterliegen deswegen dem Jagdrecht.

Praktisch gesehen wird dich niemand erwischen und anzeigen, wenn du die paar Knochen aneignest. Das Gesetz soll davor schützen, dass jemand Geweihe oder Schädel mitnimmt. Solche Schulterblätter etc. sind eher "wertlos"

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Forststudent, Jäger
Waldmensch70  13.03.2024, 11:37

Danke für Deine gute Antwort!

Eine kleine Ergänzung noch dazu:

Das Gesetz soll davor schützen, dass jemand Geweihe oder Schädel mitnimmt.

Jein.

Es geht auch noch darum, dass der Finder so Wildseuchen in andere Tierbestände trägt (und damit Haustiere, Nutztierbestände oder Wild in anderen Revieren anstecken kann) oder sogar Zoonosen verbreiten kann (also Krankheiten die auch den Menschen anstecken können).

Und auch, dass der Jäger dort im Revier die verendeten Tiere / Reste benötigt um daran ggf. Probleme im Revier, Krankheiten etc. zu erkennen. Oder auch einfach den Bestand einschätzen kann (er muss ja auch die verendeten Tiere davon abziehen).

Die "Trophäen" an sich (Geweihe, Gehörne) sind dabei erst einmal zweitrangig, sie dienen dabei nur zur Einschätzung (Alter, Gesundheitszustand) und zu Identifikation des betreffenden Tieres (Wenn es z.B. ein "bestimmter Hirsch" war).

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dürfte man die mitnehmen?

Nein.

Bzw. nur dann, wenn Du sicher weisst, das sie von keinem Wild stammen (also einem Tier, das dem Jagdrecht unterliegt).

Ansonsten begehst Du eine Straftat (Jagdwilderei). Denn Du "eigenst Dir damit eine Sache an die dem Jagdrecht unterliegt".

Siehe §292 Absatz 1 Strafgesetzbuch:

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 
   1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten
     zueignet oder
   2.  eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten
     zueignet
, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger
Inkognito-Nutzer   04.03.2024, 16:57

Im Internet stand, dass man den Jäger o. Förster nach Erlaubnis fragen kann, atimmt das?

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Waldmensch70  04.03.2024, 17:17
@Inkognito-Fragesteller
Im Internet stand, dass man den Jäger o. Förster nach Erlaubnis fragen kann, atimmt das?

Ja, fast. 😉

Derjenige der als Einziger das Recht hat sich dort Wild oder Teile davon anzueignen ist der dort in dem Revier jagdausübungsberechtigte Jäger. Wenn der Dir das erlaubt bzw. gibt, dann ist das OK.

  • Es darf aber nicht "irgend ein" Jäger sein, es muss der sein, der in dem Revier auch zuständig ist.
  • Der Förster hat da erst einmal gar nichts zu sagen, der baut grundsätzlich erst einmal Bäume an. Wenn der da im Revier nicht gleichzeitig der zuständige Jäger ist, dann hat er genauso wenig zu bestimmen wie jeder Andere auch.
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Inkognito-Nutzer   04.03.2024, 17:39
@Waldmensch70

Wie findet man den Jäger aus dem Revier? Gibt es da irgendwo eine Telefonnummer oder Liste oder ein Haus oder so?

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Waldmensch70  04.03.2024, 17:46
@Inkognito-Fragesteller

Das ist schwierig.

Man muss es einfach "wissen", dass diese bestimmte Person da der Jäger ist (als alteingesessener Dorfbewohner kennt man den Jäger der auf "Heidis Weide und in Müller Wäldchen jagt").

  

Wenn Du gar keinen Anhaltspunkt hast und nicht einmal weisst in welchem Revier Du Dich befindest (es nicht namntlich benennen kannst) und nicht die Grundstücksbesitzer des Feldes/Waldes kennst (die Du fragen könntest an wen die Jagd dort verpachtet ist), dann bleibt eigentlich nur der Blick ins Telefonbuch oder Internet, dort die örtlichen Kreis- oder Stadtjägerschaft heraussuchen, da anrufen und mal fragen.

Nach dem Motto "da an genau der Stelle an dieser und jener Straße ist doch so ein Feld/Wald. Können sie mir den zuständigen Revierpächter sagen?"

Keine Ahnung, ob die die Kontaktdaten einfach so herausgeben (dürfen), Datenschutz und so…

  

Alternative 2: Wenn Du da regelmäßig unterwegs bist, dann einfach mal schauen ob Du da einen antriffst der aussieht als ob er der Jäger sein könnte und den freundlich ansprechen.
Oder einen der nächsten Anwohner (nächstgelegenes Haus) fragen, wen Du da ansprechen kannst.

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Bricoleur  05.04.2024, 11:03
@Inkognito-Fragesteller

Fragen kostet nichts.

Nicht alles, was nicht dem Jagdrecht unterliegt, darf man mitnehmen. Bei Menschenknochen gibt das RICHTIG Ärger!

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