Klinikaufenthalt während der Ausbildung?
Aufgrund meiner psychischen Gesundheit/Krankheit möchte ich mich stationär in eine Klinik begeben. Der Aufenthalt dort würde mindestens 2 Monate dauern. Im Moment bin ich jedoch im 1.Lehrjahr meiner Ausbildung in der Verwaltung und am überlegen ob ich diesen Klinikaufenthalt wirklich antreten soll. Würde meine Ausbildung dadurch aufgehalten werden ? Müsste ich die Klasse wiederholen in der Berufsschule?
8 Antworten
Sprich mit deinem Arbeitgeber ob du die Ausbildung später weiter machen kannst oder von neuen beginnen kannst. . Mach die Therapie, egal wie lange sie dauert. Dine Gesundheit ist wichtig. Und krank nützt du niemanden was.
Sprich mit deinem Arbeitgeber und der zuständigen Handelskammer (Handwerkskammer). Die Gesundheit hat immer oberste Priorität. Ja, gehe ich die Klinik.
Viel Erfolg bei der Therapie! :-)
Dann wird die Ausbildung erstmal abgebrochen. Zwei Monate Fehlzeit sind zu lang, um ein Lehrjahr anzuerkennen. Du wirst das dann nochmal wiederholen müssen.
Wenn der Klinikaufenthalt NOTWENDIG ist, gibt es da doch gar nichts zu überlegen.
Dann musst du die Ausbildung eben evtl. um ein halbes Jahr verlängern. Ob du die Berufsschulklasse wiederholen musst, können nur deine Berufsschullehrer beurteilen.
Es kann gut sein, dass du wegen zu vieler Fehltage nicht zur Prüfung zugelassen wirst. Dann müsstest du nochmal ein halbes Jahr dran hängen an die Ausbildung.