Ausbildungsplatz währed der Ausbildung wechseln.

3 Antworten

Generell kannst du problemlos die Ausbildungsstätte wächseln (unter Einhaltung der Kündigungsfrist). Wenn die Ausbildungstätigkeit gleich bleibt, kannst du sogar mit dem neuen Arbteitgeber ausmachen, dass er dich gleich in das 2 oder, falls das 2 Lehrjahr abgeschollsen, gleich ins 3 Lehrjahr übernimmt. So musst du das erste und evtl. auch das zweite Jahrn nicht erneut durchmachen.

würde die Ausbildung dort zu ende machen