Klausur widerholen um bessere Note…?
Ich studiere Mathe im 3.S. und habe eine 3.0 in Algebra 1 geschrieben. Das ist echt eine große Katastrophe und Entäuschung für mich. Denkt ihr, ich kann den Prof anschreiben und fragen, ob ich im Nachtermin die Klausur schreiben kann mit der Vorraussetzung das diese als nicht bestanden verifiziert wird?
2 Antworten
Hi,
nein, das erneute Ablegen einer bestandenen Prüfung ist in allen mir bekannten Prüfungsordnungen ausgeschlossen. Den Wunsch kann dir dein Prof daher nicht erfüllen. Entsprechende Regelungen solltest du in der Prüfungsordnung deines Studiengangs oder in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) deiner Uni finden.
Wenn dich eine 3 so sehr belastet, dann solltest du dich durchaus kritisch damit auseinandersetzen, ob du einen guten Umgang mit Prüfungsleitungen und Selbstwert hast. Es ist verständlich, dass man sich ärgert und enttäuscht ist, wenn man trotz guter Vorbereitung mal nicht die erhoffte Note bekommt. Es ist aber keine Katastrophe und du solltest es dann für dich auch abhaken können. Ich erlebe leider viel zu viele Studierende, die dies nicht können.
Weiterhin viel Erfolg und Spaß im Studium!
LG Susan
das erneute Ablegen einer bestandenen Prüfung ist in allen mir bekannten Prüfungsordnungen ausgeschlossen.
Gibts tatsächlich von Zeit zu Zeit. Nennt sich "Notenverbesserung". Das hätte ich im Lauf meines Masterstudiums zweimal in beliebigen Modulen machen können.
Das darf der Dozent nicht einfach so!
Es muss selbstverständlich gleiches Recht für alle gelten. Heißt: Wenn Prüfungswiederholungen zur Notenverbesserung nicht vorgesehen sind, dann darf ein Dozent nicht einfach einzelnen Studenten diese Möglichkeit geben und sie damit bevorzugen.
Manche Studien- und Prüfungsordnungen erlauben es, eine sogenannte Notenverbesserung zu machen. Also eine bereits bestandene Modulprüfung zu wiederholen in dem Versuch, eine bessere Note zu erreichen. Das kann man in dem Fall meist nicht beliebig oft und natürlich muss das dann auch übers Prüfungsamt angemeldet werden. Und dann haben natürlich deine Mitstudenten dieselbe Möglichkeit.
Ob deine Studien- und Prüfungsordnung diese Möglichkeit bietet oder nicht, weißt du besser als wir Fremden im Internet. Man sollte die StuPrO, nach der man studiert, auswendig kennen.