KiTa schließt nicht trotz Krätze?

3 Antworten

Ich müsste mir das Infektionsschutzgesetz in aktueller Fassung ansehen.

Ich bin auf dem Stand, dass erkrankte Personen auf gar keinen Fall in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten dürfen. Du bist hoffentlich arbeitsunfähig geschrieben.

Krätze sind beim Gesundheitsamt anzeigepflichtig und es müssen seitens des Betreibers Maßnahmen ergriffen werden.

Das verstößt gegen Paragraph 34 Infektionsschutzgesetz, melde das mal dem Gesundheitsamt

Das braucht nur einer dem Gesundheitsamt melden, dann ist der aber sowas von dran. Dann kann er sich 100mal selbst zum dümmsten Chef der Welt gratulieren.