Kindeswohlgefährdung?
Moin,
Mein Ex-Mann wohnt mit unserem Sohn in einer WG mit einer anderen Familie und in dem Garten dieser WG gibt es einen ungesicherten Gartenteich. Da ist keinerlei Umgrenzung oder Zaun oder sonst was. In der WG leben mehrere Kinder. Ich mache mir große Sorgen und frage mich nun, ob es sich dabei um Kindeswohlgefährdung handelt und ob ich das Jugendamt informieren sollte. Zumal die anderen Bewohner, also die Familie, die noch in der WG wohnt, eines ihrer Kinder bei gutem Wetter sogar draußen in einem Kinderwagen in der Nähe des Teiches schlafen lässt, während sie selbst oben sind. Ich habe sie schon auf die Gefährlichkeit hingewiesen aber sie (es sind vegan lebende esoterische Hippies die auch von „Schulmedizin“ nichts halten) haben das abgetan nach dem Motto ich würde überall nur Risiken sehen weil ich aus dem medizinischen Bereich komme….
2 Antworten
Wie alt ist denn Dein Sohn? Natürlich kann theoretisch auch ein Erwachsener in einem Gartenteich ertrinken, aber spätestens ein Kindergartenkind versteht, dass man da nicht zu nahe ran geht, wenn man alleine ist. Und ein gebremster Kinderwagen macht sich selten selbständig. Hätte dann allerdings Sorge wegen Mücken....
Ein Kind nicht angeschnallt im Kinderwagen schlafen zu lassen, ist allerdings fahrlässig, wenn ich bedenke, wie unser Enkelkind da drin rumgeklettert ist....
Eine Kindeswohlgefährdung, im gesetzlichen Sinne, kann sich definitiv nicht aus einem ungesicherten Gartenteich ergeben.
okay, welche Möglichkeiten habe ich dann, meinen Sohn (gerade 5 geworden) vor der Gefahr zu schützen wenn die Erwachsenen dort keinerlei Einsicht zeigen ?
Die Aufsichtspflicht liegt hier bei deinem Ex-Mann. Das reine vorhanden sein, eines solchen Gartenteiches, sagt nichts darüber aus, ob er seine Aufsichtspflicht hier kindeswohlgefährdend vernachlässigt. Andere sind hier jedenfalls nicht in der Verantwortung.
Wenn sich das nicht in einem Gespräch zwischen euch beiden klären lässt und deine Apelle hier kein Gehör finden, sehe ich keine Möglichkeit, ihn zu zwingen, hier Maßnahmen zu ergreifen. Mehr als deine diesbezüglichen Befürchtungen aktenkundig werden zu lassen, kannst du wohl nicht tun. Besprich dich hier dann vielleicht erstmal mit deinem Anwalt.
Mein Sohn ist 5. die älteren Kinder wissen dass sie nicht rangehen sollen, tun es aber trotzdem gelegentlich um etwas herauszufischen. Der kleine der im Kinderwagen daneben schläft ist 2. Da hätte ich Angst, dass er aufwacht und aus irgendeinem Grund zum Teich geht.