Kindesentzug?

7 Antworten

Wie die vor mir schon schrieben, unter Druck setzen bringt nix, evtl sogar noch das Gegenteil!

Ich würde an seiner Stelle, immer wieder beim Jugendamt Bescheid geben! Immer und immer wieder…Es ist ja festgelegt das er sie sehen darf, also ist es auch sein Recht, sich bei den dafür verantwortlichen Stellen zu melden. Ich würde da nicht locker lassen…

ich finde das immer so schade, da gibt es dann Väter, die möchten sich kümmern, zahlen auch für das Kind und es wird ihnen entzogen…ist wirklich schade…

der Vater meines Sohnes, hat sich schon Jahre nicht mehr gemeldet, noch nie etwas für ihn gezahlt…keine anrufe zu Geburtstag, Weihnachten usw…aber das ist ein anderes Thema!

super das er sich kümmern möchte, hoffe er erreicht das, was er sich wünscht ☺️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Den Unterhalt einbehalten darf er nicht!

Sie unter Druck setzen: sollte er auf gar keinen Fall machen!

Wenn sie sich dermaßen verweigert, dann hat er schon mal gute Chancen das alleinige Sorgerecht am Ende zu bekommen! Denn ihre Verweigerung (über die er ja mit dem Jugendamt kommuniziert) und das Gerichtsurteil über den Umgang, machen es ihm auch wesentlich einfacher nun den Umgang zu vollstrecken.

Dazu muss er sich allerdings nochmals zum Anwalt bemühen.

Eine einvernehmliche Umgangsvereinbarung zwischen den Eltern ist nicht vollstreckbar, hierfür ist zunächst ein gerichtlicher Umgangstitel notwendig. Entspricht die von den Eltern vorgelegte Umgangsregelung dem Kindeswohl, wird der Antrag gebilligt. Verweigert das Kind den Kontakt mit dem umgangsberechtigten Elternteil, muss dieses zunächst prüfen, ob der Wille beachtet werden muss oder nicht. Je älter das Kind ist, desto mehr Mitspracherecht hat es. Durch den gerichtlich gebilligten Umgangstitel ist der Titel vollstreckbar.
Um eine gerichtliche Vollstreckung des Besuchsrechts zu verhindern, kann ein gerichtliches Vermittlungsverfahren eingeleitet werden, bei dem zwischen den Eltern vermittelt wird, sodass eine einvernehmliche Lösung erarbeitet wird. Weigert sich demnach der Elternteil immer noch den Kontakt zu gewähren oder Vereinbarungen einzuhalten, kann der Umgangstitel gerichtlich vollstreckt werden, um somit das Besuchsrecht durchzusetzen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen geahndet.

https://www.familienrechtsinfo.de/sorgerecht/umgangsrecht-einklagen

Eigentlich spielt sie ihm mit ihrem Verhalten nur in die Hände!

Also auch wenn es dauert, so sollte er sich an den einzig richtigen Weg halten! Seine Bemühungen mit ihr Kontakt aufzunehmen in einem Tagebuch festhalten, seinen Anwalt bemühen und dabei immer betonen, wie sehr ihm am Kindeswohl gelegen ist.

Ich würde davon absehen die Mutter unter Druck zu setzen oder einfach den Unterhalt nicht mehr zu zahlen. Damit spielt ihr, ihr in die Karten und sie hat dann vor Gericht etwas das sie gegen den Vater verwenden kann

Untere Druck setzen bringt gar nichts..

er muss immer wieder zum Anwalt und das einklagen.. wenn die Mutter am Abholtermin z.b einen Kinderarztbesuch ausmacht, sitzt sie wieder am längeren hebel

Mit Anwalt und Kontakt zum Jugendamt ist er schon gut aufgestellt.

Die Frage ist für mich, ob er nur sein Besuchsrecht durchsetzen will,
oder es eine echte Kindeswohlgefährdung gibt.


Marc6235 
Fragesteller
 10.02.2022, 11:32

Soweit ich weiß, sind tatsächlich in der Vergangenheit viele unmenschliche Sachen passiert. Dies konnte man aber nicht nachweisen und somit auch für das Amtliche gesehen nicht der Rede wert.

Und ja der Kontakt steht zum Anwalt und Jugendamt. Aber dies dauert echt sehr lange bis was passiert.

0