Kindergeld trotz Arbeiten zwischen Studiengangwechsel?
Guten Tag,
ich werde Studiengang wechseln und deswegen möchte ich die Zeit gerne nutzen, um Geld dazu zuverdienen. Da ich noch Kindergeld bekomme, wollte ich fragen ob es möglich ist, vollzeit arbeiten zu gehen und das Kindergeld weiterhin zu bekommen, da ich es ab 01.10. eh wieder bekommen würde. Es wären 4 Monate vollzeit arbeiten von 01.06. bis 01.10. und dann wieder immatrikuliert. Ich bin derzeit auch noch immatrikuliert in meinem alten Studiengang. Ich danke für die Antworten.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich irgendwie Steuererleichterungen bekommen kann.
2 Antworten
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Die Karenzzeit gilt zwischen Schulende und Studienbeginn, aber nicht zwischen Studienabbruch und Neubeginn.
Wenn du sozialversicherungspflichtig mehr als 29 Std/wö arbeitest, verlierst du den Studentenstatus und damit die Kindergeldberechtigung.
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Kannst du, solange du die 20-Std/wö-Grenze nicht überschreitest. Alternativ suchst du dir eine Werkstudentenanstellung. Dann überwiegt das Studium. Lass die Immatrikulation durchlaufen, das eine Semester (noch) der alte Studiengang, das neue Semester dann mit dem neuen Studiengang. So bist du durchgehend Studenti/in und kindergeldberechtigt.
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In einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen einem abgebrochenen und einem sich danach wieder anschließendem Studium, kann ein Kindergeldanspruch bestehen. Soweit bisher keine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen wurde, ist eine Erwerbstätigkeit unschädlich; dh. es kann auch in Vollzeit gearbeitet werden.
Ich finde im Internet immer nur etwas über bis zu 4 Monate Überbrückzeit, zwischen zwei Ausbildungsanschnitten, in denen man weiterhin Kindergeld bekommen kann. Ich bin auch noch unter 25 Jahre alt. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich während der Überbrückzeit auch arbeiten gehen kann.