Kindergeld trotz Arbeiten zwischen Studiengangwechsel?


22.05.2024, 20:24

Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich irgendwie Steuererleichterungen bekommen kann.

2 Antworten

Die Karenzzeit gilt zwischen Schulende und Studienbeginn, aber nicht zwischen Studienabbruch und Neubeginn.

Wenn du sozialversicherungspflichtig mehr als 29 Std/wö arbeitest, verlierst du den Studentenstatus und damit die Kindergeldberechtigung.


damiandyl 
Fragesteller
 22.05.2024, 20:42

Ich finde im Internet immer nur etwas über bis zu 4 Monate Überbrückzeit, zwischen zwei Ausbildungsanschnitten, in denen man weiterhin Kindergeld bekommen kann. Ich bin auch noch unter 25 Jahre alt. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich während der Überbrückzeit auch arbeiten gehen kann.

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Dea2019  23.05.2024, 04:53
@damiandyl

Kannst du, solange du die 20-Std/wö-Grenze nicht überschreitest. Alternativ suchst du dir eine Werkstudentenanstellung. Dann überwiegt das Studium. Lass die Immatrikulation durchlaufen, das eine Semester (noch) der alte Studiengang, das neue Semester dann mit dem neuen Studiengang. So bist du durchgehend Studenti/in und kindergeldberechtigt.

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In einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen einem abgebrochenen und einem sich danach wieder anschließendem Studium, kann ein Kindergeldanspruch bestehen. Soweit bisher keine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen wurde, ist eine Erwerbstätigkeit unschädlich; dh. es kann auch in Vollzeit gearbeitet werden.