Kindergeld?

2 Antworten

Einfach mal googeln nach der "Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG" ab den Seiten 44 u. 45 (abgekürzt nach: da-kg 2021 suchen zum Download)

(9) 1Die Hochschulausbildung beginnt mit offiziellem Beginn des Semesters. 2Sie endet regelmäßig mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, siehe Abs. 3 Satz 2 bis 4.
3Ein Kind wird auch darüber hinaus für einen Beruf ausgebildet, wenn sich ein ergänzendes Studium oder ein nach der maßgebenden Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Dienstverhältnis oder Praktikum anschließt.

usw. wie z.B.: .

Die Berufsausbildung ist bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beendet, wenn das Kind nach objektiven Maßstäben sein Ausbildungsziel erreicht hat, z. B. wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen bereits eine Vollzeiterwerbstätigkeit im angestrebten Beruf aufnimmt (vgl. BFH vom 24.5.2000, VI R 143/99, BStBl II S. 473)

Wird jedoch das Studium abgebrochen, gilt folgendes:

(11) 1 Wird das Studium abgebrochen, gilt die Ausbildung mit Ablauf des Monats als beendet, in dem die Abbruchentscheidung von dem Studierenden tatsächlich vollzogen wird, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die Exmatrikulation erfolgt. 2Diese ist durch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Frag mal bei der Kasse nach ich

ich denke ab dem festen Job nicht mehr