Kindergeld?
ich bin bis April als Studentin eingeschrieben und höre dann auf mit studieren. Jetzt möchte ich ab März schon Vollzeit arbeiten als normale Angestellte muss ich das irgendwie melden und bekomme ich das Kindergeld für März noch?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ausbildung und Studium
Einfach mal googeln nach der "Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG" ab den Seiten 44 u. 45 (abgekürzt nach: da-kg 2021 suchen zum Download)
(9) 1Die Hochschulausbildung beginnt mit offiziellem Beginn des Semesters. 2Sie endet regelmäßig mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, siehe Abs. 3 Satz 2 bis 4.
3Ein Kind wird auch darüber hinaus für einen Beruf ausgebildet, wenn sich ein ergänzendes Studium oder ein nach der maßgebenden Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Dienstverhältnis oder Praktikum anschließt.
usw. wie z.B.: .
Die Berufsausbildung ist bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beendet, wenn das Kind nach objektiven Maßstäben sein Ausbildungsziel erreicht hat, z. B. wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen bereits eine Vollzeiterwerbstätigkeit im angestrebten Beruf aufnimmt (vgl. BFH vom 24.5.2000, VI R 143/99, BStBl II S. 473)
Wird jedoch das Studium abgebrochen, gilt folgendes:
(11) 1 Wird das Studium abgebrochen, gilt die Ausbildung mit Ablauf des Monats als beendet, in dem die Abbruchentscheidung von dem Studierenden tatsächlich vollzogen wird, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die Exmatrikulation erfolgt. 2Diese ist durch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
Gruß siola55
Woher ich das weiß:Recherche
Das Formular hierzu für die Familienkasse: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg7e_ba146717.pdf
Frag mal bei der Kasse nach ich
ich denke ab dem festen Job nicht mehr
danke! Bei welcher Kasse? Krankenkasse?