Kind keinen Namen geben?
Was wenn man seinem Kind keinen Namen gibt, weil man sich z. B. Nicht entscheiden kann. Wird dem dann ein Name einfach zugewiesen?
8 Antworten
Wer keinen Vornamen ausfüllt, hat einen Monat lang Zeit, diesen nachzureichen. Man erhält dann vom Standesamt vorerst keine Geburtsurkunde, sondern eine Geburtsbescheinigung. Wenn nach Ablauf der Monatsfrist noch immer keine Einigung über den Namen mitgeteilt wurde, wird das zuständige Familiengericht durch das Standesamt beauftragt.
Quelle: Babelli.de und kluth-zech.de/Namensrecht.
Wir mussten damals drei Monate auf die Geburtsurkunde warten da der Zweitname (Eigenschöpfung) erst noch durch das Familiengericht bestätigt werden musste.
Du hast einen Monat Zeit dir einen Namen auszusuchen. Wenn das nicht passiert wird irgendwann das Familiengericht entscheiden. Allerdings werden die auch mal fragen, ob die Eltern überhaupt sorgeberechtigt sind.
Wenn Sie für Ihr Kind sorgeberechtigt sind, können Sie den Vornamen für Ihr Kind bestimmen. Die Entscheidung, welchen Namen Ihr Kind tragen soll, treffen Sie in Ausübung der Verantwortung für Ihr Kind. Das Gesetz schreibt keine ausdrücklichen Regeln für die Bestimmung des Vornamens vor. Daher haben Sie normalerweise freie Wahl. Die Grenze der Wahlfreiheit ist aber dann erreicht, wenn durch die Wahl des Vornamens das Kindeswohl gefährdet ist. Wenn Sie gemeinsam sorgeberechtigt sind, müssen Sie den Vornamen des Kindes gemeinsam bestimmen.
Bei der Wahl des Vornamens gilt daher:
Anstößige oder lächerliche Vornamen verstoßen gegen das Kindeswohl.
Der Name muss als Name erkennbar sein.
Der Name darf kein Ortsname oder Familienname sein.
Fünf Vornamen sind das Maximum
Ich denke, wenn man keinen Namen findet, wird geprüfte, ob die Eltern überhaupt sorgeberechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, wäre dann das Amt berechtigt, das Sorgerecht den Eltern zu entziehen, somit wird dem Kind von Amtswegen ein Name zugewiesen.
Dann hat man noch einen Monat Zeit sich für einen Namen zu entscheiden.
Letztlich wird das Familiengericht tätig und in letzter Konsequenz ein Name bestimmt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/uneinig-wer-entscheidet-ueber-namen-vom-kind_159188.html
Nein - dann bestimmt das Familiengericht welcher Elternteil dem Kind welchen Namen geben darf - und dies im Interesse das Kindes.