Kind in Amerika geboren ,dauerhaft dort bleiben?

3 Antworten

Ja, das Kind hat die US Staatsbürgerschaft von Geburt an. 

Anders als in anderen Staaten gilt für die USA auch das Jus Solis.

Also das Geburtsortprinzip.

In Deutschland gilt das Jus Sanguinis oder das Abstammungsrecht.

Das Baby hat in dem Fall auch die Deutsche Staatsbürgerschaft von Geburt an. Es verliert keine der beiden mehr.

Allerdings leitet sich daraus kein Aufenthaltsrecht der Mutter (Eltern) ab.

Genau aus diesem Grund werden Schwangeren auch Einreisen in die USA regelmäßig verwehrt, wenn die Schwangerschaft schon sichtbar ist.

Da die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen mit ESTA 90 Tage ist und unter dem B-Visum 180 Tage musst du ganz schön lange mit deiner Frau in den USA vor der Geburt bleiben.

90 Tage vor der Geburt sieht man die Schwangerschaft eigentlich schon sehr deutlich bei den meisten Schwangern. Außerdem müsstet ihr die Geburt selbst bezahlen, denn da greift keine Versicherung, Werder die deutsche noch eine Reisekrankenversicherung. Da käme ein hübsches Sümmchen zusammen an Kosten.

Das Kind darf als US Staatsangehoeriger natuerlich bleiben. Die Eltern allerdings nicht. Sie brauchen als Auslaender nach wie vor eine Aufenthaltsgenehmigung. Das Kind aendert daran nichts.

SteveBuscemiVDL 
Fragesteller
 27.05.2022, 02:23

Ok gut,wie entscheidet das Kind dies als Säugling ? ^^

0
DerCaveman  27.05.2022, 02:24
@SteveBuscemiVDL

Gar nicht. Die Eltern entscheiden das. Wahrscheinlich werden sie sich dafuer entscheiden, dass das Kind mitkommt, wenn sie selbst die USA wieder verlassen (muessen).

0

Das Kind würde zwar die US-amerikanische Staatsangehörigkeit kraft Geburt in den USA erwerben, allerdings führt das nicht automatisch dazu, dass die ausländischen Eltern deswegen ein Aufenthaltsrecht in den USA begründen können. Das Phänomen nennt sich "Birth tourism", kann man im englischsprachigem Wikipedia nachlesen.

Woher ich das weiß:Recherche