Kind fliegt mt 14 von der schule, was für schulische möglichkeiten gibt es?

11 Antworten

Wenn das Kind wegen seinem Verhalten von der Schule fliegt kann man nicht viel machen.

In solchen Fällen gibt es Schulen für Erziehungshilfen, am besten mal beim Jugendamt nachfragen.

Ansonsten wenn es wegen den Noten von einer " Höheren " Schule fliegt bleibt nur die nächste untere Schulstufe. Einfach einmal mit der Schule bzw. dem Oberschulamt sprechen.

Schließe mich den beiden "Vorschreibern" an:

  1. Gibt es eine Schulpflicht und irgendeine Schule wird das Kind nehmen.
  2. viel wichtiger aber ist es mal zu hinterfragen, woran es liegt, dass das Kind von der Schule fliegt. Also die Ursache der Symptome hinterfragen. Gerade Jugendliche sind zwar hormonell sehr durcheinander und verhalten sich oftmals "seltsam", aber oft sind auch unausgesprochene Probleme in der Familie (z.B. wenig Verständnis für die Belange des Jugendlichen) oder in der Schule (z.B. mobbing unter Schülern) die Ursachen...

Da es in Deutschland die Schulpflicht gibt, würde ich ein Gespäch sowohl mit dem Oberschulamt als auch mit dem Jugendamt suchen.Ich denke, in dem Du nur eine neue Schule suchst, wird das Problem nicht beseitgt werden.Wenn Du an Dein Kind nicht mehr richtig dran kommst, hilft es manchmal, wenn sich ein Familienhelfer der Sache annimmt.Geh offen auf das Jugendamt zu und spreche dort alle Sorgen an, die Du vielleicht mit dem Kind hast.Und keine Angst, die machen nichts,mit dem Du nicht auch einverstanden bist.

  1. Da Schulpflicht besteht, wird das Kind in eine andere Schule ins 7. Schuljahr eingeschult.
  2. Dem Schulverweis gingen bereits in der Regel Ordnungsmaßnahmen voraus; diese haben offensichtlich sowohl beim Kind als auch bei den Erziehungsberechtigten (z. B. Erziehungsberatung wahrzunehmen) nicht gefruchtet.
  3. Ist die Ordnungsmaßnahme ohne Verfahrensfehler zustandegekommen, erübrigt sich ein Widerspruch.
  4. Es wäre eher zu fragen, was v o r h e r hätte übernommen werden müssen, damit es gar nicht so weit kam. Die Maßnahme soll dem Kind eine Chance bieten, das Verhalten zu ändern; dies sollte auch wahrgenommen werden!

Es kommt doch darauf an , von welcher Schule ist denn das Kind geflogen? Vom Gymnasium? Dann ab zur Realschule. Von der Realschule? Dann ab zur Hauptschule.Ist das Kind wegen schlechtem Benehmen von der Hauptschule geflogen, dann muß dringend eine neue Hauptschule gesucht werden. In jedem Fall besteht ja noch Schulpflicht (9 Jahre Vollzeitschulpflicht) und die wird man mit 14 wohl noch nicht erreicht haben. Geht man ohne Abschluß von der Hauptschule , dann empfiehlt sich das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), oder ein Berufsgrundbildungsjahr.

oldpaed  02.06.2008, 16:40

Mit dem Verweis von einer Schule ist nicht unbedingt auch ein Wechsel der Schul f o r m verbunden! Das Kind soll eine neue Chance erhalten, in einer neuen Umgebung Lernen und Sozialverhalten zu verbessern.

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moon73  02.06.2008, 18:22
@oldpaed

@oldpaed: Ich bin davon ausgegangen, daß , das Kind die Versetzung nicht geschafft hat, dehalb dann der Abstieg . Fliegt das Kind wegen schlechtem Benehmen und nicht wegen der Noten, dann soll es auf einer anderen Schule noch mal probieren.

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oldpaed  02.06.2008, 21:19
@moon73

Die Frage ist leider nicht eindeutig gestellt. Grundsätzlich besteht das Recht auf (einmalige)Wiederholung eines nicht erreichten Schuljahres. Es kann die Schule den Wechsel der Schulform, z. B. von Gymnasium zur Realschule, empfehlen, wenn eine Wiederholung gänzlich aussichtslos erscheint. Der Ausdruck "fliegt" wurde von mir (und auch Anderen) als "Schulverweis", also als eine Ordnungsmaßnahme, verstanden. Leider klärt d. Fragestell. nicht, so dass die Antwort schwierig ist...

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