Die Grundschule hat Förderbedarf festgestellt und Ihr Kind mit Ihrem Einverständnis der Förderschule zugewiesen. Weder hat das mit mangelndem IQ zu tun noch ist LRS allein für die Zuweisung zur Förderschule ausschlaggebend. Ich rate von einem sofortigen Wechsel ab, denn sicherlich gab es gute andere/weitere Gründe für die getroffene Entscheidung. Über den Stoffplan der Schule und ihre pädagogische Situation würde ich auch vorsichtigerweise nicht vorschnell urteilen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, von einer Förderschule in eine Regelschule zu wechseln, wenn Aussicht auf erfolgreiches Durchlaufen der Schullaufbahn dann vorhanden ist. Auch ist grundsätzlich die Förderschule keine "Endstation". Wenn ein Förderbedarf nicht mehr besteht, ist ein Wechsel z. B. nach dem 8. Jg. durchaus angezeigt. Ich meine, Sie können sowohl den Grundschullehrpersonen, die Ihr Kind immerhin vier Jahre betreut und beobachtet haben, und den Förderschullehrpersonen, die eine zusätzliche Qualifikation in Studium und durch Praxis erworben haben, zunächst einmal Vertrauen schenken.

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Rein rechtlich verhält es sich so, dass ein ungetauftes Kind vom Religionsunterricht "ausgeschlossen" ist und am Ethikunterricht (oder Betreuungsunterricht, Beaufsichtigung...) teilnehmen muss. Ich kann mir jedoch keine Lehrperson des Fachs Religion vorstellen, die ein Kind ablehnt, das aus irgendwelchen Gründen gern am Religionsunterricht teilnehmen möchte und zum Beginn des Schul(halb)jahres sich daher zum RU anmeldet. - Der RU nimmt insofern eine Ausnahmestellung ein, weil er durch Konkordat bzw. Vereinbarung in den öffentlichen Schulen unter Beteiligung der Religionsgemeinschaften ordentliches Lehrfach ist. Das gilt sowohl in NRW als auch in Bayern. Ungeachtet dieser gesetzlichen Regelungen denke ich, dass kein(e) Religionslehrer(in) den Zugang zum RU einem Kind verweigern dürfte.

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  1. Anmeldung an der Schule mit letztem Zeugnis.
  2. Das Schülerstammblatt wird auf dem Dienstweg von der alten Schule der neuen Schule zugeführt, wenn nicht anders vorgesehen.
  3. Erkundigung nach Schülerfahrtkosten!
  4. Wichtig: Ist die aufnehmende Schule nicht in der Lage, das Kind zu übernehmen (Klassen überfüllt), so muss die neue Schule nach Auswahlmöglichkeiten suchen.
  5. In der Regel ist die Beibringung des Stammbuches nicht erforderlich, da die Angaben daraus bei der Erstanmeldung (Einschulung) in die Schülerstammkartei übertragen wurden. Mögliche Änderungen mitteilen.
  6. Den Personalausweis würde ich bereit halten.
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Ganz so einfach ist das nicht. Ohne schulmeisterlich zu wirken: Beide Formen sind grundsätzlich möglich! Gehen wir zunächst zum Wort "hängen". Das kann bewirkend, transitiv (=mit Akkusativobjekt) sein oder intransitiv. Hängen transitiv: hängte, gehängt (schwache Konjugation). Er hängte in seiner Wohnung viele Bilder (=Akkusativobj.) auf. Gestern hat er ein neues Bild aufgehängt. Hängen intransitiv: hängen (früher auch: hangen), hing, gehangen (starke Konjugation). Das Bild hing jahrelang in seiner Wohnung. Gestern hat es dort auch noch gehangen. - Jetzt zu "anhängen": In ähnlicher Form wird auch hier zwischen transtiv und intransitiv unterschieden. Ich habe dem Schreiben einen Zusatz (=Akkusativobjekt) angehängt. Man hat mir eine Bosheit (= Akkusativobjekt) angehängt. ("Anhängen" im übertragenen Sinne) Aber: Goethe hat vielleicht auch der Herzogin (= kein Akkusativobjekt, sondern Dativobjekt!) von Weimar, wie kürzlich zu lesen war, mit aller Liebe angehangen. Der letzte Satz von "DerTroll" ist leider unrichtig; richtig wäre: Der Mann hat schon mal "(probe-)" gehangen. Dazu hat man ihn in gewisser Weise schon einmal an den Galgen ((dr))an-) gehängt. Gott sei Dank sind die Zeiten dieser letzten Beispielsätze endgültig bei uns vorbei, nicht aber die einer genauen Ausdrucksweise. Und dazu hätte der Fragesteller nicht nur die bloße Verbform, sondern den ganzen Satz nennen sollen.

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Ein sehr schöner, lustiger Text, der auch als Kinderlied zu singen ist, befindet sich hier: http://www.buchstart-hamburg.de/kinderreime-international-detail.php?sprache=deutsch&id=4 Abgedruckt mit Melodie in: Die Zugabe, Fidula-Verlag, Boppard. Das Schöne am Text ist u. a., dass er "unendlich" ist.

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Der zeitliche Ablauf der Musik wird bestimmt durch Rhythmus (= Gliederung in lange und kurze Tondauer), Metrum (=Gliederung in betonte und unbetonte Taktteile) und Tempo (=schnelles oder langsames Zeitmaß). Der Takt bestimmt die rhythmisch-metrische Ordnung in der Musik; er fasst eine bestimmte Gruppe von Zählzeiten unter Beachtung der Betonungsverhältnisse zusammen. Unter dem Begriff "Metrum" versteht man das Verhältnis von betonten und unbetonten Zählzeiten. Grundformen des Taktes sind der Zweier-und Dreiertakt. Der Rhythmus ist ein grundlegendes musikalisches Strukturelement wie Melodie und Harmonie; er umfasst Ordnung, Gliederung und sinnfällige Gestaltung des zeitlichen Verlaufs von Musik. Der Takt regelt als musikalisches Maß-und Bezugssystem die Betonungsabstufung und zeitliche Ordnung der Töne und bestimmt insofern nicht nur grundlegend den Rhythmus, sondern steht auch mit dem melodischen und harmonischem Geschehen in engstem Wechselverhältnis. Und schließlich: "Am Anfang war der Rhythmus".

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Ich finde es höchst bedauerlich, wenn junge Menschen solche Fragen stellen. Was wird eigentlich an den Schulen in Sachen Berufsberatung (noch) geleistet?! Hier ist Information nötig, besonders seitens der Lehrpersonen! Diese sollten doch gerade beim Übergang von der Schule ins Berufsleben den Schüler(inne)n hilfreich zur Seite stehen und sie zumindest umfassend beraten und informieren!!! Und Möglichkeiten der Information gibt es in Hülle und Fülle, ich verweise auf BIZ und IHK. - Zu Deiner Frage: Besser ein Hauptschulabschluss als gar kein Abschluss! Es gibt auch für den Hauptschulabschluss zahlreiche Berufe, die Du wählen kannst. Informiere Dich beim BIZ der ARGE in Deiner Nähe. Nicht immer ist ein Realschulabschluss "besser", außerdem müsstest Du das 10. Schuljahr wiederholen, um den Mittleren Abschluss zu erreichen, also noch ein weiteres Jahr auf die Schule gehen; willst Du das? Geh zur Berufsberatung (das hätte schon vor zwei Jahren passieren müssen) und erkundige Dich über Berufe entsprechend Deinen Neigungen, Fähigkeiten und Stärken, und triff Deine Entscheidung zum Eintritt ins Berufsleben. Dein Leben ist mit einem Hauptschulabschluss in keiner Weise "versaut", wenn Du Dich ernsthaft bemühst und aus Deinem Leben etwas machen willst! Dass Du in einer Berufsausbildung auch Möglichkeiten eines Aufstiegs entdecken, eine zweite Ausbildung darauf aufbauen und Geld verdienen und so eher "unabhängig" und "selbständig" werden kannst, sei am Ende zusätzlich noch erwähnt.

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