Kind aus V*****? Sorgerecht abgegeben?

florestino  22.04.2025, 19:41

Hat sie nur das Sorgerecht abgegeben oder ist das Kind zur Adoption freigegeben worden?

Milanfinn 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 19:42

Sie hat "nur" das Sorgerecht abgeben. Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Nachname des Kindes wurde zum Schutz auch geändert.

4 Antworten

Dem Arbeitgeber ist egal was mit dem 2. Kind ist. Der weist ja garnicht ib das bei ihr lebt, adoptiert wurde, verstorben ist oder sonst was.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Das Kind abgeben um den Arbeitgeber nicht sagen zu müssen, dass sie ein Kind hat? Gehts noch?!

Ich vermute sie muss ein Formular ausfüllen? Da gibt sie 2 Kinder an. Gegebenenfalls muss sie Geburtsurkunden vorlegen, als Beweis, dass es in der Tat 2 Kinder gibt.

"Woher" sie die Kinder hat juckt keinen Arbeitgeber und fragt auch keiner nach. Wozu auch? Das hat absolut nichts mit der Arbeit zu tun.


Milanfinn 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 19:47

Ah... abgeben / Abgegeben ist gemeint, die Bearbeitung ist schon in der Prüfung

Milanfinn 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 19:52
@Wintermadl

Das Kind wird geliebt, sehr! Für meine Freundin ist es eben sehr sehr schwer das Kind "anzusehen" Liebe und Schmerz sind keine tolle Kombination. Ich versuche nur ihr irgendwie zu zeigen dass das verschweigen wohl größere Folgen hat wie die Daten des Kindes anzugeben.

Milanfinn 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 19:46

Hä ? Was hast du denn da gelesen ? Sie hat das Kind sicher nicht wegen der Arbeit abgegeben. Sie ist durch eine vergewaltigung schwanger geworden, hat das Kind ausgetragen und alles versucht um diesem gerecht zu werden, mit einem Jahr, hat sie sich zusammen mit dem JA dazu entschieden das Kind bei SEINER OMA, IHRER MUTTER, Groß werden zu lassen, diese hat das sorgerecht etc!!!!! Ließ richtig oder lass es bleiben!

Wintermadl  22.04.2025, 19:51
@Milanfinn

Tjoa... schreib richtig oder lass es bleiben. Aber mittlerweile hast du es ja korrigiert. :)

Und wenn, kann es dem Arbeitgeber egal sein


florestino  22.04.2025, 19:42

Nein, weil sich der Beitrag zur Pflegeversicherung danach bemisst.

Milanfinn 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 19:43
@florestino

Würde der Name des Kindes dann reichen? Also er fragt halt nach Namen und Geburtsdaten.

Der Arbeitgeber möchte nichts über die Familienverhältnisse oder die Entstehungsgeschichte der Kinder wissen. Das einzige, was er für die Lohnbuchhaltung benötigt, sind Kopien der Geburtsurkunden der Kinder, aus denen Name, Geburtsdatum und eben die Elterneigenschaft der Mitarbeitenden hervorgehen.

Seit 2023 gibt es nämlich einen "Rabatt" für Arbeitnehmende bei der Pflegeversicherung, wenn sie 2 oder mehr Kinder unter 25 Jahren haben. Darum geht's primär, wenn der Arbeitgeber nach Kindern fragt.

Ein zweites Thema könnte eventuell sonst noch das Thema Kindkrank-Tage werden. Aber da führt kaum ein Arbeitgeber wirklich exakt Buch, wie viele Tage für welches Kind in welchem Alter gefehlt wurde, weil die meisten Arbeitgeber ohnehin nur eine unbezahlte Freistellung und keine Lohnfortzahlung bei Kindkrank im Arbeitsvertrag vorsehen.