Kind aus V*****? Sorgerecht abgegeben?
Hallo,
Eine Freundin ist vor ca 10 Jahren, durch eine Ver**Wal**** schwanger geworden. Sie bekam das Kind, hat dann aber das Sorgerecht abgetreten. Verständlich denke ich.. Sie "zahlt" allerdings für das Kind Unterhalt freiwillig. Nun hat sie die Chance ihre berufliche Laufbahn auszuarbeiten. Der neue AG fragt allerdings nach Kindern bezüglich der Pflegeversicherung.
Vor vier Jahren wurde sie nochmal Mutter, andere Umstände etc etc, das Kind lebt auch bei ihr. Nun zur Frage... sie hat solche angst ihrem Arbeitgeber rede und antwort auf das passierte zu geben, das sie nun überlegt nur das kind was auch bei ihr lebt anzugeben.... findet der arbeitgeber nicht so oder so raus das sie eigentlich 2 kinder hat ?
Bitte urteilt nicht...
Hat sie nur das Sorgerecht abgegeben oder ist das Kind zur Adoption freigegeben worden?
Sie hat "nur" das Sorgerecht abgeben. Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Nachname des Kindes wurde zum Schutz auch geändert.
4 Antworten
Dem Arbeitgeber ist egal was mit dem 2. Kind ist. Der weist ja garnicht ib das bei ihr lebt, adoptiert wurde, verstorben ist oder sonst was.
Das Kind abgeben um den Arbeitgeber nicht sagen zu müssen, dass sie ein Kind hat? Gehts noch?!
Ich vermute sie muss ein Formular ausfüllen? Da gibt sie 2 Kinder an. Gegebenenfalls muss sie Geburtsurkunden vorlegen, als Beweis, dass es in der Tat 2 Kinder gibt.
"Woher" sie die Kinder hat juckt keinen Arbeitgeber und fragt auch keiner nach. Wozu auch? Das hat absolut nichts mit der Arbeit zu tun.
Das Kind wird geliebt, sehr! Für meine Freundin ist es eben sehr sehr schwer das Kind "anzusehen" Liebe und Schmerz sind keine tolle Kombination. Ich versuche nur ihr irgendwie zu zeigen dass das verschweigen wohl größere Folgen hat wie die Daten des Kindes anzugeben.
Hä ? Was hast du denn da gelesen ? Sie hat das Kind sicher nicht wegen der Arbeit abgegeben. Sie ist durch eine vergewaltigung schwanger geworden, hat das Kind ausgetragen und alles versucht um diesem gerecht zu werden, mit einem Jahr, hat sie sich zusammen mit dem JA dazu entschieden das Kind bei SEINER OMA, IHRER MUTTER, Groß werden zu lassen, diese hat das sorgerecht etc!!!!! Ließ richtig oder lass es bleiben!
Tjoa... schreib richtig oder lass es bleiben. Aber mittlerweile hast du es ja korrigiert. :)
Und wenn, kann es dem Arbeitgeber egal sein
Würde der Name des Kindes dann reichen? Also er fragt halt nach Namen und Geburtsdaten.
Der Arbeitgeber möchte nichts über die Familienverhältnisse oder die Entstehungsgeschichte der Kinder wissen. Das einzige, was er für die Lohnbuchhaltung benötigt, sind Kopien der Geburtsurkunden der Kinder, aus denen Name, Geburtsdatum und eben die Elterneigenschaft der Mitarbeitenden hervorgehen.
Seit 2023 gibt es nämlich einen "Rabatt" für Arbeitnehmende bei der Pflegeversicherung, wenn sie 2 oder mehr Kinder unter 25 Jahren haben. Darum geht's primär, wenn der Arbeitgeber nach Kindern fragt.
Ein zweites Thema könnte eventuell sonst noch das Thema Kindkrank-Tage werden. Aber da führt kaum ein Arbeitgeber wirklich exakt Buch, wie viele Tage für welches Kind in welchem Alter gefehlt wurde, weil die meisten Arbeitgeber ohnehin nur eine unbezahlte Freistellung und keine Lohnfortzahlung bei Kindkrank im Arbeitsvertrag vorsehen.
Ah... abgeben / Abgegeben ist gemeint, die Bearbeitung ist schon in der Prüfung