Kieferorthopäde behandelt meine Tochter erst weiter, wenn sie sich entschuldigt hat??

3 Antworten

Natürlich darf auch ein Kieferorthopäde die Nase voll haben vom Verhalten eines Kunden.

Jetzt stellt sich nur die Frage, was steht im abgeschlossenen Vertrag bezüglich "Wenn von ärztlicher Seite aus die Behandlung abgebrochen wird". Denn die Krankenkassen wird sicher wissen wollen was vorgefallen ist, bzw. wie es nun weiter geht.

Also, Begleitperson bzw. Erziehungsberechtiger mit im Behandlungsraum bzw. in Sichtweite und Hörweite (je nachdem wie groß die Praxis ist und wieviel Betrieb grade herrscht):

  • Während der akuten Covid-Phase, durften Begleitpersonen nicht mal in der Praxis bleiben, mussten solange im Treppenhaus (mit Abstand zueinander) warten.
  • Mittlerweile ists wieder gelockerter, natürlich noch diverse typische Schutzmaßnahmen..... In der Praxis die wir besuchen wartet die Begleitperson/ der Erziehungsberechtigte nun wieder im Wartezimmer.
  • Nur bei ganz jungen Patienten/ neuen Patienten, oder wenn der direkte Austausch zwischen Praxismitarbeiter und Elternteil nötig ist während der Untersuchung/ Behandlung, oder beim Gespräch zwischen Arzt und Elternteil, sitzt man dann eben "daneben" bzw. in der Nähe.

Von deinem Kind (egal ob es im Grundschulalter ist oder in der weiterführenden Schule, egal ob 8 Jahre alt oder 15 Jahre alt) kann eine andere Person durchaus erwarten sich zu entschuldigen.... wenn vorher etwas vorfiel (das Kind hat die andere Person angeschrien oder beschimpft oder getreten/ gebissen/ geschlagen.... oder sich abfällig verhalten/ geäußert, oder etwas kaputt gemacht, oder keine Lust darauf "mitzuarbeiten" bei der Untersuchung/ Behandlung.

Ich, als Elternteil, würde meinem Kind ins Gewissen reden. Natürlich erst mal versuchen herauszufinden "wieso" es sich so und so verhielt. Und dann erklären wieso das nicht in Ordnung ist. Und wie wichtig es ist das das Kind "mitarbeitet" (also den Anweisungen folgt während der Untersuchung/ Behandlung).

So das im Endeffekt eben die Behandlung weiter fortgeführt werden kann in dieser Arztpraxis. Das ist weniger aufwändig als der ganze Kuddelmuddel mit der Krankenkasse und ne Praxis finden die das Kind als Patient aufnimmt.

Oh und das mit den Zähnen..... Natürlich sind da Lücken, wenn Zähne zugunsten der kieferorthopädischen Behandlung gezogen werden mussten. Diese Lücken schließen sich mit der Zeit durch die Zahnspangen.

Ärzte müssen Notfälle immer behandeln. Kieferchirugische Sachen sind nie ien Notfall. Also darf der Arzt Kunden ablehnen. Soviel dazu.

Wie gerechtfertigt das ist, ist wieder eine ganz andere Frage. Finde es schweirig, wenn du offenbar so gar nicht weißt, worum es bei dme Konflikt denn nun eigentlich geht. Denn spätestens an dem Punkt hätte ein vernünftiger Arzt mit dne Eltern reden müssen, damit diese ihr Kind "erziehen". Dass er das nicht tut, kommt mir nicht gerade vertrauenswürdig vor. Klingt verdächtig nach einem Typ "Halbgott in Weiß", der keine Kritik und Rückfragen verträgt und mit Kunden, die ihn nicht anhimmeln umkann. Kieferorthopädie erfolgt meistens aus gesundheitlichen GRünden. Ein schöneres Aussehen ist dabei seltener das Ziel. Und wer Zähne gezogen bekommt, hat natürlich Lücken. Insofern hat wohl der Arzt an sich Recht. Nur berechtigt ihn das nicht und macht sein Verhalten nicht besser oder gar erwachsener. Es sollte normal sein, dass Behandlungen bei Min derjährigen immer mit den Eltern abgesprochen und vereinbart werden - ob diese dann im Behandlungsraum anwesend sind oder nicht.

Also in der Theorie würde ich eher dazu neigen, einen neuen Arzt zu suchen. Vielleicht kann die Ärztekammer helfen. Trotzdem finde ich es auch sehr bezeichnend für euer Vertrauensverhältnis, dass dir auch deine Tochter nicht sagen will, was vorgefallen ist.

Wende dich an die Ärztekammer, ein Arzt,der Eltern nicht mit rein lässt, kommt mir immer "verdächtig" vor.