Kennzeichen beim rückwärts fahren leicht angeditscht?

1 Antwort

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand nach § 142 StGB und wird mit Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
UND NEIN, es reicht NCHT aus einen Zettel mit seinen Daten zu hinterlassen, der könnte weggeweht, durch Nässe unleserlich werden, oder ein Passant entfernt den warum auch immer.

Du hast die gleichen Anstrengungen zu unternehmen, wie die Polizei auch, um den Halter feststellen und informieren zu können, z.B. in der Nachbarschaft klingeln und fragen ob jemand das Fahrzeug kennt, und wem es gehören könnte. Bringt das keinen Erfolg, dann muß die Polizei den Halter abfragen.