Kennt sich einer mit Krankengeld aus?
Bisher konnte mir keiner die Frage beantworten. Am 16.09.24 ging ein fristloses kündigungsschreiben raus was am 17.09. 24 ankam. Eigentlich ist es es ja so das die Fristlose kündigung am Zustelltag anerkannt ist. Arbeitgeber hat mich zum 19.09.24 abgemeldet bei der Krankenkasse. Welcher Tag ist nun relevant der Tag der Abmeldung oder der Tag wann ich die kündigung erhalten habe. Weil wenn man nicht während des Arbeitsverhälnis krank wird gibt's auch kein Krankengeld, welcher Tag ist nun richtig das des bei mir angekommenen kündigungsschreiben oder der Abmeldetag sodass ich keine Probleme bekomme
3 Antworten
Du schreibst nichts darüber, ob und ggf. seit wann du AU bist und wann diese festgestellt wurde.
Der relevante Tag ist der Tag, an dem du die Kündigung erhalten hast, also der 17.09.24. Das ist der Tag, an dem die fristlose Kündigung wirksam wird. Die Abmeldung bei der Krankenkasse zum 19.09.24 spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass du am 17.09.24 noch im Arbeitsverhältnis warst, um Anspruch auf Krankengeld zu haben.
Ja, du hast recht. Der 18.09.24 ist entscheidend, weil du an diesem Tag offiziell nicht mehr im Arbeitsverhältnis warst. Für den Anspruch auf Krankengeld zählt der Zeitraum bis einschließlich 17.09.24. Wichtig ist, dass du vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben warst.
Mit Krankengeld sieht es schlecht aus,wenn du keine Krankschreibung von 17.09. hast.....
Außer du greifst die Kündigung als unwirksam an, wenn es keinen hinreichenden Grund gab und sie hätten ordentlich kündigen muessen ...
Wäre nicht der 18 wichtig das ich noch im arbeitsverhältnis war weil ab den 18 war ich ja laut kündigung nicht mehr im arbeitsverhältnis