Kennt sich einer mit Krankengeld aus?

3 Antworten

Du schreibst nichts darüber, ob und ggf. seit wann du AU bist und wann diese festgestellt wurde.

Der relevante Tag ist der Tag, an dem du die Kündigung erhalten hast, also der 17.09.24. Das ist der Tag, an dem die fristlose Kündigung wirksam wird. Die Abmeldung bei der Krankenkasse zum 19.09.24 spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass du am 17.09.24 noch im Arbeitsverhältnis warst, um Anspruch auf Krankengeld zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Neu44774 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 18:16

Wäre nicht der 18 wichtig das ich noch im arbeitsverhältnis war weil ab den 18 war ich ja laut kündigung nicht mehr im arbeitsverhältnis

Echo999  11.10.2024, 18:22
@Neu44774

Ja, du hast recht. Der 18.09.24 ist entscheidend, weil du an diesem Tag offiziell nicht mehr im Arbeitsverhältnis warst. Für den Anspruch auf Krankengeld zählt der Zeitraum bis einschließlich 17.09.24. Wichtig ist, dass du vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben warst.

Neu44774 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 20:46
@Echo999

Heißt bekomme kein Krankengeld oder?

Mit Krankengeld sieht es schlecht aus,wenn du keine Krankschreibung von 17.09. hast.....

Außer du greifst die Kündigung als unwirksam an, wenn es keinen hinreichenden Grund gab und sie hätten ordentlich kündigen muessen ...