keine kostenübernahme für zahnarztrechnung trotz härtefall und existenzminimum?
Ich nochmal bezüglich zahnprobleme.
Problematik steht größtenteils schon oben. Ich beziehe bürgergeld und bin, was meine zahngesundheit angeht, de facto ein härtefall (wurde auch anerkannt) und habe fortgeschrittene paradontitis. Trotzdem muss ich wurzelbehandlung (dazu schrieb ich bereits anderorts auf dieser seite) sowie die darauffolgende, eventuelle verkronung selber blechen und genau diese werde ich mir nicht leisten können, da diese locker ab 700€ aufwärts kosten wird.
Der zahnarzt versicherte mir außerdem, dass noch weitere kosten auf mich zukommen werden, da mir irgendwann sicher die zähne ausfallen werden (zahnersatz, brücken usw. Die völlig überteuerten kosten dafür dürfte jeder kennen...)
Die zahnärztin, die ich davor hatte, sowie mehrere kollegeinnen (der laden bestand ohne ausnahme ausschließlich aus frauen) versicherten mir mehrmals, nachdem ich mehrmals nachfragte, ob die kosten für meine paradontitis-behandlung auch wirkich zu 100% übernommen werden, dass diese eben garantiert übernommen werden, ich müsse mir keine sorgen machen, denn ich sei ein härtefall. Paar wochen später kam plötzlich n kostenvoranschlag im 4000€ bereich, weil sie auf einmal iwelche modernen chemikalien anwenden mussten. Nachdem ich sagte, dass ich mir dies nicht leisten könne und nach der normalen behandlung frage, meinten die, dass sie das "aus prinzip" nicht machen und ich müsste mir für diese normale behandlung nen anderen zahnarzt suchen, wo ich vieles aber ebenfalls wieder selber zahlen darf.
Daher meine frage: wie läuft das jetzt? Übernimmt die kasse für härtefälle UND leute am existenzminimum 100% der kosten oder tut sie das nicht.
Vielen dank im voraus.
1 Antwort
Was erwartest du jetzt hier für Antworten?
Schick den KVA zur Krankenkasse und warte die Entscheidung ab.
Wenn es eine alternative günstigere Möglichkeit gibt, muss der Zahnarzt sie auch anbieten, weil er einen Vertrag mit den Krankenkassen hat.
Ich würde das auf jeden fall mal bei der Krankenkasse anmerken.
Müssen tut die KK nicht. Sie kann evt kulanterweise. Das entscheidet aber NUR die KK
Hä wie bitte? Sry, aber das ist blödsinn. Entweder sowas ist fest geregelt oder nicht und nicht: ne, sie kriegen nichts und am nächsten tag haben wir bessere laune und n anderer typ bekommt alles voll finanziert.
wir reden hier doch nicht von peanuts sondern von summen im 4er bis 5er bereich...
Es sind Kann Leistungen und keine Pflichtleistungen. Hier wird nicht nach Laune entschieden, sondern nach internen Anweisungen. Daher ist dein Ansprechpartner NUR die Kk
"Wenn es eine alternative günstigere Möglichkeit gibt, muss der Zahnarzt sie auch anbieten, weil er einen Vertrag mit den Krankenkassen hat."
Was sie nicht tat.
"Was erwartest du jetzt für Antworten?"
Ist doch ersichtlich. Muss die kasse bei fällen wie mir zahlen oder nicht.