Bekomme ich keine Garantie / Gewährleistung auf Elektronische Bauteile?

5 Antworten

Ich bezweifle, dass der Hersteller des Displays die nach Einbau weiter Garantie geben muss. Was wäre denn, wenn du beim Einbau absolut sche*** baust? Es wäre mir auch nicht bekannt, dass der Hersteller eines Gerätes die Reparatur im Garantiefall auf den Hersteller eines einzelnen Teiles abwälzen kann.

Naja wer immer nur "billig, billig, billig" einkauft darf sich nicht wundern wenn sowas passiert.

Ich bin selbst im Reparaturbereich tätig (Notebooks) und ebenso für Ersatzteilbeschaffung... "viel spaß" bei Streitereien mit Lieferanten aus Asien und Übersee. Aus diesem Grund sehe ich davon ab derartige Teile dort zu kaufen. Chips usw. in Ordnung aber nicht sowas.

Das Geld als "Lehrgeld" nehmen und das nächste mal bei einem DE-Händler - oder zumindest einem EU-Händler - kaufen. Auch der "Streitwert" ist einem Verfahren nicht wert. Da sind die Anwaltskosten schon höher wenn du dem Anwalt nur die Hand gegeben hast.

Laut EU-Recht muss ich als Händler 1 Jahr auf Ersatzteile geben

Nein, so einfach ist die Welt nun auch wieder nicht.

Er als Großhändler muss dieses ebenfalls tun

Wie kommst Du darauf? Weil Du auf irgendwelchen obskuren Internetseiten davon gelesen hast? Und das gelesene nicht richtig verstanden hast?

Für mich ist das alles verarsche

Für mich nicht. Wenn ich als Unternehmer in Singapur Ersatzteile kaufe, dann kann ich nicht davon ausgehen, dass dafür europäische Verbraucherschutzvorschriften gelten, Du kaufst die Ersatzteile nämlich schon nicht als Verbraucher.

Wie seht Ihr das?

Ganz anders.

CKOD1 
Fragesteller
 19.08.2015, 18:25

Ok, also du bekommst deinen Anlasser am Auto gewechselt. Und er geht nach ein paar Monaten wieder kaputt. Du fährst du deinem Händler und sagst: bauen Sie mir bitte einen neuen ein, ich bezahle das, sie sind ja in DE nicht Garantie pflichtig. ???

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jurafragen  19.08.2015, 19:28
@CKOD1

Du vergleichst Äpfel und Birnen. Ein Werkvertrag eines deutschen Verbrauchers mit einer deutschen Kfz-Vertragswerkstatt hat mit einem Kaufvertrag eines Unternehmers mit seinem Lieferanten in Singapur rechtlich nicht viel gemein.

sie sind ja in DE nicht Garantie pflichtig

Nein. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung. Was Du meinst, ist die Gewährleistung und die kann - in gewissen Grenzen - auch in Deutschland gegenüber Unternehmern ausgeschlossen werden.

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CKOD1 
Fragesteller
 20.08.2015, 21:47

Mh noch ein Beispiel. Es gibt einen Sitz der Firma in Deutschland. Über diesen vertreiben Sie bei eBay an Endverbraucher. Auch hier ohne Garantie. Ich werde zukünftig auch keine Garantie mehr auf die Teile geben die verbaue.

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Die Gewährleistung kann ausgeschlossen sein. Jedoch ist es so, dass du ganze Ersatzteile kaufst. Der Kaufvertrag wird nicht erfüllt, wenn kaputte Teile geliefert werden. Schau mal in § 478 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/478.html

Der sollte für dich interessant sein ;-)

Garantie ist eine freiwillige Leistung von Händler oder Hersteller. Da können sie die Bedingungen frei fest legen. Ein Versagen kann ja auch an der falschen Montage oder der falschen Behandlung liegen. Du müßtes beweisen das der Fehler schon beim Verkauf bzw. der Auslieferung bestanden hat. Solche Ausfälle muß du bei deinen Reparaturen einpreisen.

CKOD1 
Fragesteller
 19.08.2015, 18:27

Ok, das würde Sinn machen es mit ein zu kalkulieren. Mich wundert es nur das man es sich so leicht machen kann mit der Garantie....

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