Keine Ausbildung aber 4-5 jahre berufserfahrung!

6 Antworten

Ja, es gibt auch die Möglivhkeit eine Geselenbrief im Abendkurs gem § 40 Abs. 2 BBIG zu erwerben dieser ist vollgültig. Mann braucht das doppelte an Jahren als Berufserfahrung welches man in der Lehrzeit gewesen wäre macht einem Lehrgang und dann als externer die Gesellenprüfung. Da Dein Mann Abi hat wäre die Ausbildung sowiso von 3 auf 2 J. verkürzt worden somit hat er die geforterte Prakt. Tatikeit. Ich würde Dir empfehel mal bei der HWK ( Handwerkskmmer anzurufwen und Dich vür die Teilnahme an der Abschlußprüfung als Metzger od. Fleischereifachverkaüfer gem . § 40 AAbs. 2 BBiG ( Berufbildungsgesetz) zu erkundigen. Viel Erfolg....

DerHans  24.01.2011, 11:49

Wenn man die Fachkenntnis hat, kann man sogar eine Externenprüfung (ganz ohne Kursus) ablegen.

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Schlauerfuchs  24.01.2011, 12:39
@DerHans

Ja das ist möglich aber nur für die Peraktische Prüfung zu empfehelen, denn in der Theorie sind die Prüfungsfächer , Fachpraxis , Fachrechnen, prakt Fachkunde und Sozialkunde und damit hat mabn als Praktiker im Betreib sehr wenig zu tun, so ist hier ein Vorbereitungskurs sinnvoll. In der Praxis kann es sei, dass man ohne Kurs keine Probleme hat da man die Sachen der Praktischen Prüfung auf der Arbeit schon gemacht hat.

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hallo, kennt er sich den mit buchhaltung aus? oder dem verkaufen von Produkten?

Er kann doch immer noch eine Ausbildung machen. Er soll zum Arbeitsamt gehen und sich beraten lassen.Vielleicht können die ihm eine Lehrstelle besorgen. Aber als Fleischerlehrling in einer deutschen Metzgerei muß er auch mit Schweinefleisch arbeiten.Ob ihm bei der Länge der Lehrzeit sein türkisches Abitur hilft , ist eine andere Frage. Mit einem deutschen Abi hat man eine verkürzte. Lehrzeit. Viel Glück

Ich hörte mal, wenn man 7 Jahre in einem Beruf gearbeitet hat, gilt man als Gelernter, also Geselle. Ich weiß nicht, ob das stimmt. Aber ich bin sicher, daß man die Arbeitspraxis auf eine Ausbildung anrechnen wird. Sprachlich muß er aber sicher noch nachlegen!

Hm... in der Gastronomie gabs früher die Möglichkeit, nach doppelter Arbeitszeit als angelernte Kraft mit einem Lehrgang (theoretischer Unterricht) die Prüfung nachzumachen. Wie das heute und im Fleischereigewerbe ist, weiß ich nicht, aber das kann bei der örtlichen Fleischerinnung erfragt werden.

Schlauerfuchs  23.01.2011, 22:57

Das geht auch heute noch nennt sich Abschlußprüfung nach § 40 Abs. 2 BBiG.

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