Aushilfe im Verkauf - Externenprüfung?
Hallo,
ich habe erfahren, dass wenn man in einem Beruf das anderthalbfache der Ausbildung absolviert (Einzelhandelskaufmann Ausbildung 3 Jahre, demnach 4 ein halb Jahre), man dann die Externenprüfung machen kann um die Ausbildung nachzuholen bzw. den Ausbildungsschein. Kann ich es jetzt als Aushilfe mit 18 Std. die Woche, nach 4 ein halb Jahren so machen? Oder ist da eine mindestanzahl an Stunden notwendig? Weil das doch ein ganz guter Deal ist. 4 ein halb Jahre Aushilfe und dann Zack, Ausbildung.
Geht das?
MfG
1 Antwort
Wäre mir neu, da in meinem Laden diverse Aushilfen gearbeitet haben mit ähnlichen Wünschen. Ich kann Dir nur empfehlen mal bei der IHK (Industrie- und Handelskamer) anzurufen - Telefonnummer findest Du auf deren Homepage. Meiner Erfahrung nach alle sehr nett, also mach Dir keine Gedanken.
Wünsch Dir alles Gute!
Hui, das wusste ich gar nicht! Habe allerdings auch zu 95% mit Aushilfen gearbeitet. Bei solchen Texten geht es meist um eine Vollzeitkraft. Mach es Dir doch einfach: ruf morgen mal beim Arbeitsamt an und frag nach bzw. nach einem Termin. Ich hab meine Ausbildung regulär nachgeholt, war allerdings auch erst ein Jahr im Handel. Mit gutem Schulabschluss konnte ich vorne verkürzen, durch gute Berufsschulnoten nochmal hinten. Ich hab den Einzelhändler in unter 2 Jahren durchgezogen.
Nein nein, geht auch Teilzeit! Meine Kollegin arbeitet 100 Std im Monat und sie meint sie könne nächstes Jahr die externenprüfung nachholen. Die Frage ist nur, ob ich mit 18 Std die Woche auch eine Chance habe.. Einzelhandelskaufmann unter zwei Jahren? Wusste nicht das sowas überhaupt möglich ist.. Ich werde demnächst anrufen dort und nachfragen :)
Das war mir vor ein paar Tagen auch neu. Schau mal hier https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Themenheftedurchstarten/WeiterdurchBildung/Bildungswege/Berufsabschluesse/Externenpruefung/index.htm