Kein moslem mehr?
Hallo,
ich habe heute weil eine person mich genervt hat gesagt „ich bin aber kein moslem“, obwohl ich einer bin. Ändert es dann was oder muss ich die shahada von neu machen?
Wusstest du, dass du eine Sünde begehst? Salamu alaykum
Nein wusste ich nicht, hatte aber direkt danach ein schlechtes gefühl und habe dann raus gefunden das es eine Lüge ist.
3 Antworten
Du bleibst meines Wissens trotzdem Muslim. Apostasie liegt vor, wenn...
Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.
Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.
Ja, die Beweise findest du in den folgenden Abschnitten:
Sich in einem Gespräch als ungläubig bezeichnen
Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass du der schlimmsten und abscheulichsten aller Sünden verfallen bist, nämlich der Sünde des Kufr (Unglaubens) und der Apostasie, Allah bewahre.
Die Worte, von denen du sagst, dass du sie gesagt hast, sind eine klare Aussage über Kufr und Abtrünnigkeit. Die Gelehrten sagten: Wenn jemand die Worte des Kufr ausspricht, wird er als Abtrünniger beurteilt (wenn er die Bedeutung der Worte kannte), und er braucht nicht nach seiner Absicht gefragt zu werden, denn Allah sagt (Auslegung der Bedeutung):
"Wenn du sie (danach) fragst, erklären sie: 'Wir haben nur müßig gesprochen und gescherzt.' Sprich: 'War es Allah und Seine Ayat (Beweise, Belege, Verse, Lehren, Zeichen, Offenbarungen usw.) und Sein Gesandter, über die ihr gespottet habt?" [9:65]
Allah stellte fest, dass sie ungläubig wurden, nachdem sie geglaubt hatten, obwohl sie sagten: "Wir haben die Worte gesprochen, ohne ihnen zu glauben, wir haben nur müßig gesprochen und gescherzt."
Ibn Nujaym sagte: Wer auch immer die Worte des Kufr spricht, sei es im Scherz oder auf andere Weise, ist nach Meinung aller Gelehrten ein Kafir, und es spielt keine Rolle, was sein wahrer Glaube ist. Zitat Ende. Al-Bahr al-Raiq. Siehe auch Nawaqid al-Eeman al-Qawliyyah wa'l-'Amaliyyah.
Al-Shaykh Ibn 'Uthaymeen sagte:
Wenn er Worte äußert, die ihn außerhalb des Islam stellen, wie zum Beispiel, dass er ein Jude oder ein Christ oder ein Magier ist oder dass er nichts mit dem Islam, dem Koran oder dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu tun hat, dann ist er ein Kafir und ein Abtrünniger, und wir nehmen ihn beim Wort. Al-Sharh al-Mumti'
Abtrünnigkeit ist eine äußerst ernste Angelegenheit. Die Gelehrten waren sich nicht einig, ob jemand, der abtrünnig wird und dann bereut, noch etwas von der Belohnung für seine früheren Taten hat, oder ob sie wegen seines Abtrünnigs ganz wegfällt.
Al-Shaykh al-Fawzan wurde die folgende Frage gestellt:
Wie wird mit jemandem verfahren, der vom Islam abtrünnig wird und dann zum Islam zurückkehrt? Muss er seine früheren Taten gemäß den Säulen des Islams, wie Hadsch, Fasten und Gebet, wiederholen, oder reicht es, wenn er bereut und zum Islam zurückkehrt?
Er antwortete:
Die korrekte Gelehrtenmeinung ist, dass der Abtrünnige, wenn er zum Islam zurückkehrt und neu in den Islam eintritt, indem er zu Allah bereut, die Taten, die er vor seinem Abtrünnigen getan hat, nicht wiederholen muss, denn Allah hat festgelegt, dass die Taten, die durch den Abtrünnigen zunichte gemacht werden, erst durch den Tod des Abtrünnigen aufgehoben werden können.
Allah sagt (Auslegung der Bedeutung):
"Und wer von euch sich von seiner Religion abwendet und als Ungläubiger stirbt, dessen Taten sind im Diesseits und im Jenseits verloren, und sie werden die Bewohner des Feuers sein. Darin werden sie ewig verweilen." [2:217]
Damit die Taten verloren gehen, muss die Person also im Abfall verharren, bis sie in diesem Zustand stirbt. Der Vers besagt, dass, wenn eine Person bereut, die Taten, die sie vor ihrer Abtrünnigkeit getan hat, weiterhin gültig sind und belohnt werden, insha Allah. Al-Muntaqa min Fatawa al-Fawzan
Die Ohrfeige ist eine Tat der Jahiliyyah (vorislamisches Zeitalter der Unwissenheit), vor der der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gewarnt hat. Es wird überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sich von demjenigen verleugnete, der dies tut, wie er sagte: "Er gehört nicht zu uns, der sich auf die Wangen schlägt, sein Gewand zerreißt und den Schrei der Jahiliyyah ausstößt." [Dies zeigt, dass das Schlagen der Wangen eine große Sünde ist.
Da du bereust, was du getan hast, hoffen wir, dass Allah deine Reue annehmen wird. Du musst das Schahadatayn (doppeltes Glaubensbekenntnis) sprechen, um wieder in den Islam einzutreten, nachdem du ihn verlassen hast. Du musst gute Taten vollbringen und deine Zunge hüten, denn wer ein Wort sagt, das Allah erzürnt, es aber als unbedeutend ansieht, wird ins Feuer geworfen und fällt dort siebzig Jahre lang hinab.
Was die Sühne betrifft, so gibt es keine Sühne für das, was du getan hast, außer Reue, Bedauern und dem Entschluss, es nicht wieder zu tun.
Das ist die Shahada mit den zwei Bezeugnissen, dass es nichts Anbetungswürdiges gibt außer Allah; und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist.
Aussprechen:
"Aschhadu an la ilaha illa llah wa-(a)schhadu anna muhammadan rasul allah"
Diese arabischen Worte bedeuten: "Ich bezeuge, dass niemand mit Recht und Wahrheit angebetet werden darf, außer Allah, und ich bezeuge, dass Mohammad sein Gesandter Allahs ist."
Sobald eine Person das Glaubensbekenntnis (Schahada) mit Überzeugung und Verständnis für die Bedeutung ausspricht, ist sie Muslima oder Muslim geworden.
Der erste Teil, "Ich bezeuge, dass niemand mit Recht und Wahrheit angebetet werden darf, außer Allah", bedeutet, dass niemand das Recht hat, angebetet zu werden, außer Gott allein, und dass Gott keinen Partner und keinen Sohn hat. Der zweite Teil bedeutet, dass Muhammad ein wahrer Prophet ist, der von Gott zu den Menschen gesandt wurde.
Man sollte zunächst die grundlegenden islamischen Überzeugungen und Lehren lernen, und wenn man davon überzeugt ist, dass sie es wert sind, angenommen zu werden, sollte man den Islam wegen seiner inhärenten Rechtmäßigkeit und seiner inneren Vorzüge annehmen.
Die grundlegenden Überzeugungen, die man beim Eintritt in den Islam akzeptieren muss, sind die folgenden:
- (i) Gott ist Einer. Er hat weder einen Partner, noch einen Sohn oder eine Tochter. Er ist Einer im wahrsten Sinne des Wortes und hat keinen Platz für das Konzept der Dreieinigkeit oder für irgendeine andere Form des Tarnmonotheismus oder eines verkappten Polytheismus.
- (ii) Der Heilige Prophet Muhammad, Salla-Allahu alayhi wa sallam, ist der letzte Gesandte Allahs, nach dem kein Gesandter oder Prophet Allahs (in irgendeinem Sinne des Wortes) kommen wird.
- (iii) Der Heilige Koran ist das letzte der göttlichen Bücher, die auf den Heiligen Propheten, Salla-Allahu alayhi wa sallam, herabgesandt wurden, und alle seine Inhalte sind wahr.
- (iv) Das Leben im Jenseits ist das ewige Leben, das der Mensch nach seinem Tod führen muss, wo er sich dem Schicksal seiner guten und schlechten Taten stellen muss.
- (v) Alle Lehren, die der Heilige Koran oder der Heilige Prophet, Salla-Allahu alayhi wa sallam, in absoluter und unmissverständlicher Form gegeben hat, sind wahr und akzeptabel.
Sobald eine Person all diese grundlegenden Glaubensüberzeugungen sowohl verbal als auch in ihrem Herzen als wahr akzeptiert, wird sie ein Muslim.
Für den Übertritt zum Islam gibt es keine besondere Prozedur, wie z. B. die Taufe, etc. Sobald eine Person die oben genannten Überzeugungen mit ihrem Herzen und ihrer Seele akzeptiert und sich mündlich dazu bekennt, tritt sie in den Schoß des Islam ein. Es ist nicht notwendig, dass er die Vermittlung eines Heiligen oder Priesters in Anspruch nimmt, und es ist auch nicht erforderlich, eine Moschee oder eine Institution aufzusuchen, um den Islam anzunehmen. Man kann den Islam auch alleine annehmen. Es ist jedoch ratsam, einen gelehrten Muslim aufzusuchen, der ihn über die grundlegenden Glaubenssätze des Islam informieren und ihm die prägnanten und umfassenden Worte beibringen kann, mit denen er seine Annahme dieser Glaubenssätze zum Ausdruck bringt.
Normalerweise werden dazu folgende Sätze verwendet:
„Ich glaube an den Einen Gott, Seine Engel, Seine Offenbarungsbücher und Seine Gesandten, an den Jüngsten Tag und daran, dass alles – ob Gutes oder Schlechtes – von Allah vorherbestimmt worden ist. Ich glaube an die Wiederbelebung nach dem Tode, die unbedingt erfolgen wird und ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allah gibt und Muhammed Sein Diener und Gesandter ist.“
Eine weitere Voraussetzung für einen konvertierten Muslim ist es, sich von den Überzeugungen seines früheren Glaubens oder seiner früheren Religion zu lösen, die nicht mit den islamischen Überzeugungen übereinstimmen. Ein Christ muss zum Beispiel verkünden, dass er nicht mehr an Jesus Christus als Sohn Gottes oder einen Teil der Gottheit glaubt. Stattdessen akzeptiert er, dass er ein verehrter Gesandter Allahs war und nicht mehr als ein Gesandter, der alle menschlichen Eigenschaften besaß.
Wenn du vom herzen her noch muslim warst und nicht die Absicht hattest kein moslem mehr zu sein dann bist du noch einer,denn die Absicht zählt.
Dass du ohne Wissen Rechtsgutachten abgibst, könnte dich in große Sünde bringen.
Wie geht das doppelte Glaubensbekenntnis?