Kauf von Feuerwerk vor Silvester?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich glaub der bloße Besitz einer solchen Pyrotechnik ist nicht strafbar. Ich denke auch nicht, dass du für's bestellen belangt werden kannst.

Ich komm aus Österreich und wir holen uns auch im Oktober schon die Böller aus Tschechien, weil wir keine Lust auf die Grenzkontrollen haben.

Außerdem ist vieles ausverkauft, wenn man zu lang wartet.

Ich kann dir aber keine rechtlich gültige Antwort bieten, lediglich eine Vermutung.

LG

GQNQ

Wenn du Volljährig bist, und nur F1/F2 einführst, wirst du nicht belangt. Strafrechtlich belangt werden kannst nur, wenn du Illegale Feuerwerkskörper ( F3/ F4/ fehlendes GS-Zeichen) oder du das ganze vor Silvester anzündest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung