Katze in Nachbars Garten?

1 Antwort

Frei laufende Katzen kennen keine Grundstücksgrenzen. Es gehört zum typischen Verhalten einer Katze, durch ihr Revier zu streifen und dabei auch fremde Gärten zu besuchen. Dieses artgerechte Verhalten müssen Nachbarn dulden. Gegen einen gelegentlichen Ausflug ist daher nichts einzuwenden. Auch regelmäßige Stammgäste müssen Sie hinnehmen, solange diese sich zu benehmen wissen. Nicht mehr dulden müssen Grundstückseigentümer die Nachbarskatzen, wenn diese eine große Menge Kot im Garten hinterlassen.

Link: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/katze-im-garten#:~:text=Frei%20laufende%20Katzen%20kennen%20keine,Ausflug%20ist%20daher%20nichts%20einzuwenden.

Auf dieser Seite vom Tierschutzbund, wird auch die Reihenhaussiedlung als Beispiel genommen:

https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/tierschutz-im-alltag/tierhaltung-nachbarn#:~:text=Nach%20gefestigter%20Rechtsprechung%20muss%20es,Grundst%C3%BCcksnachbarn%20zur%20gegenseitigen%20R%C3%BCcksichtnahme%20verpflichtet.