Kategorienlehre Kant?

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Immanuel Kant stellt eine Tafel von Kategorien auf. Unter Kategorien versteht er reine Verstandesbegriffe, apriorische (jeder Erfahrung vorausgehende) Grundformen des Denkens. Sie beziehen sich auf Gegenstände möglicher Erfahrung.

Ein Urteil, das heißt eine gedankliche Feststellung, die sprachlich als Aussagesatz fomuliert werden kann, gibt verschiedenen Vorstellungen (Begriffsinhalten) eine Einheit.

Eine Kategorie gibt der bloßen Synthesis (Verbindung/Verknüpfung) verschiedener Vorstellungen (Anschaungsinhalte) eine Einheit.

Kant gibt vier Gesichtspunkte an, die jeweils eine Gruppe von Kategorien bilden.

Zwei dieser Gesichtspunkte sind Relation und Modalität, gerichtet auf die Existenz von Gegenständen der Anschauung (aufeinander oder auf den Verstand bezogen).

Kategorie der Relation

Relation: Dinge stehen in einer Beziehung/in einem Verhältnis zueinander.

Aus den drei Urteilstypen (kategorisch = unbedingtes, alleinstehendes Urteil; hypothetisch = bedingtes Urteil, das ein Bedingungsgefüge aus zwei Urteilen ist; disjunktiv = Urteil, das ein Gefüge aus mindestens zwei sich gegenseitig ausschließenden und einen Bereich ausschöpfenden Urteilen ist) werden drei Kategorien der Relation abgeleitet.

1) Begriffspaar Inhärenz und Subsistenz: Zugrundeliegend ist die Unterscheidung zwischen Substanz und Akzidenz (lateinisch: substantia et accidens) mit einem kategorischen Urteilstyp. Inhärenz (das Anhaften) ist das Dasein einer Akzidenz. Eine Akzidenz ist eine einer Substanz anhaftende, aber ihr nicht wesentliche oder notwendige Bestimmung. Sie kann als Eigenschaft hinzutreten, ist aber bei dieser Substanz veränderlich und nicht beharrlich. Subsistenz (Bestehen durch sich selbst) ist das Dasein einer Substanz.

2) Causalität/Kausalität und Dependenz (Urache und Wirkung): Es handelt sich um die Kausalbeziehung (lateinisch: causa = Ursache). Die Wirkung ist von der Ursache abhängig (Dependenz = Abhängigkeit). Wenn die Ursache stattfindet, folgt die Wirkung (Bedingungsgefüge eines hypothetischen Urteilstyps).

 3) Gemeinschaft (Wechselwirkung zwischen Handelnden und Leidenden): In einem disjunktiven Urteil wird der Bereich/die Sphäre (die Menge all dessen, das unter ihm enthalten ist) als in Teile (die untergeordneten Begriffe) geteiltes Ganzes vorgestellt und die Teile als aufeinander abgestimmt in ein Ganzes eingeordnet, nicht einander untergeordnet (einem anderen als Ursache des Daseins untergeordnete Wirkung). Die Teile werden nicht als einander einseitig wie in einer Reihe (etwas geht von einem Teil aus und setzt sich als Wirkung beim nachfolgenden Teil fort) bestimmend gedacht, sondern wechselseitig in einer Anhäufung/Vereinigung von Teilen in einem Ganzen (wenn ein Glied der Einteilung gesetzt wird, werden alle übrige ausgeschlossen, und so umgekehrt). Die Teile werden zugleich und wechselseitig als Ursache beigeordnet (z. B. in einem Körper, dessen Teile einander wechselseitig ziehen und auch widerstehen). Die Kategorie der Gemeinschaft (Wechselwirkung zwischen Handelnden und Leidenden) denkt eine Verknüpfung in einem Ganzen der Dinge.

Kategorie der Modalität

Modalität ist die Art und Weise.

Es geht um die Art der Gültigkeit, den Realitätsgehalt.

Aus den drei Modalitäten der Urteile (problematische = vermutete/erwogene; assertorische = behauptende; apodiktische = notwendige, a priori eingesehene) werden drei Kategorien der Modalität abgeleitet.

1) Begriffspaar Möglichkeit - Unmöglichkeit: Etwas wird als möglich (kann sein) oder nicht möglich (kann nicht sein) gedacht (Bereich problematischer Urteile).

2)  Begriffspaar Dasein – Nichtsein: Etwas wird als daseiend (ist/existiert) oder nicht daseiend (ist nicht/existiert nicht) gedacht (Bereich assertorischer Urteile).

3) Begriffspaar Notwendigkeit — Zufälligkeit: Etwas wird als notwendig oder zufällig gedacht (Bereich apodiktischer Urteile).

Taysel 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:29

Vielen Dank! Ein perfekter Beitrag !

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