Kann sie mich anzeigen (Vinted)?
Hallo ihr lieben
Ich habe aktuell einen Konflikt bei Vinted mit einer Käuferin.
Sie hatte bei mir einen Bronzer gekauft den ich auch sehr günstig angeboten habe (für 3 Euro) da er schon benutzt wurde, der Neupreis lag damals bei 35 Euro.
Also ich habe ihn echt sehr günstig angeboten da er halt auch benutzt war.
Leider ist dieser beim Versand wohl kaputt gegangen also zerbröckelt, da die Post nicht so gut aufgepasst hat.
Das Thema ist die Käuferin Schreibt mir die ganze Zeit jetzt richtig unhöfliche und unfreundliche Nachrichten, das mit dem Versand und das es nicht heile ankam konnte ich ja nachvollziehen und ich habe ihr Angeboten den Preis von dem Artikel also die 3 Euro wieder zu erstatten, sie fordert jedoch von mir den gesamten Betrag also auch den Preis der Versandkosten zu erstatten, aber da ich ihr den Artikel ja zugesendet habe und der Versand bereits gezahlt wurde finde ich halt nicht das sie da noch den Anspruch quasi drauf hätte.
Also das mit dem Artikel konnte ich ja nachvollziehen.
Sie droht mir jetzt heute zur Polizei zu gehen und mich anzuzeigen.
Ich wollte mal fragen, ob sie das wirklich kann?
Weil es handelt sich ja eigentlich um 3 Euro und ich habe ihr ja auch schon gesagt diese würde ich ihr ja auch auf jeden Fall erstatten da der Artikel ja leider nicht heile ankam.
Aber bin ich echt dazu verpflichtet die Versandkosten zu erstatten?
Weil diese habe ich ja erstmal durch die Erfüllung der Zusendung bereits beglichen.
Ich wollte mal fragen ob mir da jemand weiterhelfen kann, ob das so wirklich alles stimmt wie sie es meint.
Hast du gesehen, dass es zerbröselt ist ?
Ja also sie meinte es ist beim Versand halt kaputt gegangen
4 Antworten
Du müsstest ihr eigentlich nichtmal den Kaufpreis erstatten. Der Käufer trägt das Risiko, außer wenn er nachweisen kann, dass das Produkt nicht richtig verpackt wurde
Das wäre wenn überhaupt Zivilrecht, und kein Strafrecht.
Und beim Privatkauf trägt das Risiko der Käufer, außer dieser kann dem Absender nachweisen, das er es zu schlecht verpackt hat, was so gut wie unmöglich ist.
Da solltest du dich nicht einschüchtern lassen:
Du kannst ja nichts für die Lieferschäden.
Außerdem glaub ich kaum, dass sie wegen einem 3€ Produkt einen Gerichtsprozess einleiten würde.
Bei einer Verurteilung müsstest du ja eh nur die 3€ zurückzahlen. Sie hingegen müsste dann das Gerät dir dafür zurückgeben.
Ja vielen Dank für deine Antwort, das hat mir auf jeden Fall sehr weiter geholfen
Ist keine Sache der Polizei. Wenn überhaupt, ist es Zivilrecht und da muss sie sich einen Anwalt suchen. Polizei macht Strafrecht und das hier ist kein Strafrecht.
Das nächste ist, dass bei einem Privatverkauf der Käufer das Versandrisiko trägt. Kann sie einfach selber googlen. https://www.google.com/search?q=gefahren%C3%BCbergang+privatverkauf (C2C = Customer 2 Customer; also Verbraucher an Verbraucher, der typische Privatverkauf)
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich die Sache gut genug verpackt an die richitge Adresse nachweislich abzuschicken. Letzteres hast gemacht, ob es gut genug verpackt war, weiß keiner.
Sie soll sich an den Paketdienstleister wenden. Bei DHL https://www.google.com/search?q=schadensmeldung+dhl
Ansonsten soll se sich n Anwalt suchen. Aber dich nicht weiter anschreiben deswegen. Das dreht sich im Kreis.