Kann mit 18 in Niedersachsen eine Berufsschule abbrechen?
Hallo ich besuche zur zeit eine berufschule in der fachrichtung gatronomie weil die schule die einzige war die mich noch nach kurzer frist annahm. Ich bin noch 17 bin und war auf keiner schule angemeldet . Und eine Ausbildung habe ich auch nicht gefunden , wollte aber auch ein praktilum machen was sechs monate gehen sollte konnte ich dann leider nicht . Weul ich eine schule suchen sollte. Ich werde noch im november 18 ob ich dann die schule abbrechen kann. Weil Gatronomie ist nichts für mich ich bin von davon nicht sehr begeistert, und zwinge mich auch nur dorthin und bin auch nach der schule noch unmotiviert und habe uch irgendwie meine laune auf alles veloren. Hoffe auf gute antworten und ein danke im voraus
5 Antworten
Grundsätzlich endet die Schulpflicht 12 Jahre nach Ihrem Beginn.
Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Grundsätzlich besuchen Schüler mindestens 9 Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Anschließend besteht noch eine Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule.
Ein Ende der Schulpflicht vor Ablauf von 12 Jahren ist in besonderen Fällen gemäß § 70 Abs.6 NSchG möglich. Dabei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung.
Im § 69 NSchG ist die Schulpflicht in besonderen Fällen geregelt (Krankheit, geschlossene Unterbringung).
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/schulbesuch/schulpflicht
du kannst ne ausbildung immer abbrechen. musst dich halt vorher informieren. arbeitslosengeld? wohnst du daheim? etc etc. es hat alles schon auch seine konzequenzen
Also einen richtige ausbildung ist das nicht sondern es ist nur 1 jahr Berufsfachschule also es ist nur schulisch und geld kriege ich da auch nicht
In Niedersachsen gilt: 12 Jahre Schulpflicht, wenn du allerdings 1 Jahr auf der Berufsschule warst, kann deine Schulpflicht auch mit 15 schon enden.
Du musst also das Jahr zuende machen, erst danach hast du die Pflicht erfüllt.
Mit 18 ist die Schulpflicht erloschen und du bist für dein Leben selbstverantwortlich. Die Antwort lautet also Ja. Trotzdem sollte man sich dann umso mehr um seine Zukunft kümmern
In Nds.besteht grundsätzlich die verpflichtung zu einem 12-jährigen Schulbesuch. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit hat das nichts zu tun.
Jetzt kannst du dir das selber ausrechnen.
Brichts du aber diese Gastro-Geschichte ab, stigmatisiert dich das nur noch zusätzlich als Versager. Suchst du später andere Sachen, kannst du mit diesem Abbruch nie punkten.
Scheinbar hast du schulisch bislang immer deiner Faulheit nachgegeben und nix richtig gemacht. Damit - du hast ja noch die Chance dazu - könntest du jetzt mal anfangen...