Kann mich mein Nachbar verklagen, auch wenn er gar kein Hauseigentümer ist?
Mein liebe Nachbarn sind leider sehr streitsüchtig. Sie hat lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus, er ist "nur" hinzugezogen. Wir wohnen im Haus nebenan. Sind diese Nachbarn überhaupt berechtigt uns als Eigentümer zu verklagen? Wenn, so meine Einschätzung ist nur der Hausbesitzer berechtigt zu klagen oder? Gibt es da vielleicht irgendwo ein Urteil dazu oder eine Rechtsgrundlage dafür? Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
Das kommt ja vor allem auf den Grund an. Wenn ihr die ganze Zeit Lärm macht, dann kann natürlich der Nachbar klagen und nicht der Eigentümer.
Natürlich können sie klagen…
Kommt halt auf den Grund an
Mal als bsp : mit Lärmbelästigung hat deren Vermieter nichts zu tun
Wollen sie allerdings klagen das deine Garage auf seinem Grund steht ist das Eigentümer Sache
Kommt in meinen Augen vielleicht drauf an wer es angebracht hat ? Aber da wäre ich nicht sicher
Soweit ich das verstanden habe kann dich jeder wegen allem verklagen was sich die Fantasie ausmalen kann.
Bedeutet aber nicht, dass Klagen dann auch irgendeinen Erfolg haben.
Manche Klagen sind aber so absurd, dass Gerichte diese schon im Vorfeld ablehnen.
Selbstverständlich steht es jedem frei einen anderen Mitbürger wegen irgendetwas zu verklagen, oder anzuzeigen. "Der Andere ist nur eingezogen" soll wahrscheinlich heißen, er hat das Haus gemietet. Damit stehen ihm sämtliche Rechte des Eigentümers zur Seite, da er die tatsächliche Gewalt über das Besitztum ausübt und das mit dem Mietvertrag abgedeckt ist. Natürlich dürfen sie, wie der Eigentümer auch, keine Gartenlaube auf deinem Grundstück errichten, oder den Zaun zu deinen Ungunsten versetzen.
Kommt drauf an worum es geht.
Angeblich habe ich an Ihrer Gartenmauer was gemacht, was den Herrschaften nicht passt. Völliger Quatsch, habe meinen Verschlag verkleidet
Also wäre eine Entfernung der Verkleidung meines Verschlages Eigentümer Sache?