Kann mich mein Nachbar verklagen, auch wenn er gar kein Hauseigentümer ist?

6 Antworten

Das kommt ja vor allem auf den Grund an. Wenn ihr die ganze Zeit Lärm macht, dann kann natürlich der Nachbar klagen und nicht der Eigentümer. 

Natürlich können sie klagen…

Kommt halt auf den Grund an

Mal als bsp : mit Lärmbelästigung hat deren Vermieter nichts zu tun

Wollen sie allerdings klagen das deine Garage auf seinem Grund steht ist das Eigentümer Sache

Eifelspeed 
Fragesteller
 29.04.2024, 12:54

Also wäre eine Entfernung der Verkleidung meines Verschlages Eigentümer Sache?

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Repwf  29.04.2024, 13:17
@Eifelspeed

Kommt in meinen Augen vielleicht drauf an wer es angebracht hat ? Aber da wäre ich nicht sicher

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Soweit ich das verstanden habe kann dich jeder wegen allem verklagen was sich die Fantasie ausmalen kann.

Bedeutet aber nicht, dass Klagen dann auch irgendeinen Erfolg haben.

Manche Klagen sind aber so absurd, dass Gerichte diese schon im Vorfeld ablehnen.

Selbstverständlich steht es jedem frei einen anderen Mitbürger wegen irgendetwas zu verklagen, oder anzuzeigen. "Der Andere ist nur eingezogen" soll wahrscheinlich heißen, er hat das Haus gemietet. Damit stehen ihm sämtliche Rechte des Eigentümers zur Seite, da er die tatsächliche Gewalt über das Besitztum ausübt und das mit dem Mietvertrag abgedeckt ist. Natürlich dürfen sie, wie der Eigentümer auch, keine Gartenlaube auf deinem Grundstück errichten, oder den Zaun zu deinen Ungunsten versetzen.

Eifelspeed 
Fragesteller
 30.04.2024, 11:59

Der Herr hat weder einen Mietvertrag noch sonst was.

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Kommt drauf an worum es geht.

Eifelspeed 
Fragesteller
 29.04.2024, 12:45

Angeblich habe ich an Ihrer Gartenmauer was gemacht, was den Herrschaften nicht passt. Völliger Quatsch, habe meinen Verschlag verkleidet

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