Kann mich der Schornsteinfeger anschwärzen, obwohl er selbst zu faul ist?
Kurze Zusammenfassung der Geschichte:
Wohne in einer Mietwohnung, in dem Haus sind zwei weitere Parteien.
Der Herr Schornsteinfeger war scheinbar schon ein paar Mal an der Klingel, aber da ich halt berufstätig bin habe ich davon nichts mitbekommen. Letzte Woche hat er es geschafft einen Schmierzettel in den Briefkasten zu werfen, dass er sich an irgendein Amt wendet, wenn er nicht endlich bis zum 30.06. in die Wohnung kommt. Dies würde irgendwelche Kosten für mich bedeuten.
Fand ich schon sehr unverschämt so kurzfristig damit zu kommen, aber der Anruf bei Ihm wurde noch besser. Ich machte ihm klar, dass ich berufstätig bin, und er gerne einen Tag nennen kann, an welchem er im Zeitfenster zwischen 18:00 - 21:00 Uhr in die Wohnung kann. Da wurde er pampig, so spät kommt er nicht, er meldet mich dann jetzt beim Amt. Seitdem hab ich nix mehr von ihm gehört.
Was kann da jetzt passieren? Kann ich mich irgendwo über diesen unmöglichen Menschen beschweren?
4 Antworten
Das Amtsgericht Lichtenberg (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 4. April 2014, Az: 18 C 366/13) entschied, dass Mieter Termine tagsüber akzeptieren müssen.
Dieses Urteil ist Richtweisend. Du bist verpflichtet, Handwerker zu Geschäftszeiten in deine Wohnung zu lassen. Du musst natürlich vorher informiert werden, damit du das Organisieren kannst.
Danke für die Antwort. Erschreckend was in Deutschland vorherrscht.
Beschweren kannst du dich, wird aber nichts bringen.
Er kommt nicht außerhalb seiner Arbeitszeiten. Du wirst es irgendwie einrichten müssen, dass ihn tagsüber jemand in die Wohnung lässt.
Der Schornsteinfeger ist genau wie DU beruftstätig und möchte auch gerne mal Feierabend haben.
Es gibt immer eine Möglichkeit, vlt hast du Freitags früher frei oder du fragst ob jemand von deiner Familie / oder Nachbarn den Schornsteinfeger in deine Wohnung lassen kann.
Der erste Brief den du vom Amt bekommst (wenn du keinen Termin im Vorfeld mit dem Schornsteinfeger findest) ist kostenlos. Falls dann aber innerhalb einer vom Amt festgelegten Frist immer noch nichts passiert wird es teuer.
Also gib dir einen Ruck, nimm Kontakt zu deinem Schornsteinfeger auf, ihr findet sich eine Lösung die für beide Seiten akzeptabel ist.
Das Schornsteinfegerwesen funktioniert nach folgendem Muster.
Der zuständige Schornsteinfeger legt in 7 Jahren 2x per Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten in welchem Zeitfenster durchzuführen sind. Dazu muss er dann auch in die entsprechenden Wohnungen, um z.B. Mess- und Überprüfungsarbeiten an den Gasetagenheizungen durchzuführen oder er muss an die Schornsteinsohlen ran, um zu überprüfen ob die Schornsteine frei sind.
Diese besagten Feuerstättenbescheide erhält die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses und der oder die(se) beauftragt(en) den zuständigen Schornsteinfegermeister mit den erforderlichen Arbeiten oder irgendeinen anderen Schornsteinfeger. Wie sich der Schornsteinfeger dann ankündigt, obliegt ihm selbst. Ich glaube eine Woche vorher ist der engste Ankündigungszeitraum.
Er muss es aber auch so machen, dass man als betroffener Mieter das auch weiß und sich entsprechend einrichten kann.
Sie sind sicherlich nicht einzigster "Arbeiter" in Ihrem Haus und müssen dafür Sorge tragen, dass der Schornsteinfeger nicht umsonst zu Ihnen kommt. Er kann sich über das ortliche Amt / Bauamt / Wohnungsaufsicht Zutritt zur Wohnung verschaffen, notfalls diese sogar aufbrechen lassen, wenn Sie stur genug sind.
Das alles kostet Sie Gebühren.