Schornstein an der Traufe?
Kann ich noch einen Schornstein an der Traufe erichten? Die Mündung wäre über First und öffnungen und Fenster der anderen Häuser sind 1,5 Meter niedriger als die Mündung
2 Antworten
Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.
Hier wird festgelegt, dass die bisherigen Anforderungen an die Lage der Mündung angewendet werden können, wenn das Gebäude vor Inkrafttreten der Änderungsverordnung errichtet wurde, bzw. eine Baugenehmigung erteilt wurde, eine Feuerungsanlage errichtet werden soll, wenn im Einzelfall die neuen Anforderungen unverhältnismäßig sind.
Das sagt doch eindeutig aus das die alten Ableitbedingungen angewendet werden können
Dieses Problem solltest du mit deinem örtlichen Bauamt erörtern. Termin holen und dein Problem vortragen.
LG von Manfred