Kann mich das Jobcenter zwingen meine Teilzeit Stelle zu kündigen?

5 Antworten

Das ist doch Unsinn !

Deinen Job musst Du ganz sicher nicht kündigen und das darf das Jobcenter auch nicht verlangen.

Sie können fordern das Du dein Einkommen erhöhen sollst, so wie es nach deinen individuellen Umständen möglich ist, kann man ja durch einen Nebenjob leicht erreichen.

Wie alt bist Du denn, wie viele Personen inkl.dir wohnen in der Wohnung, was muss an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden und was hast Du an Brutto und Nettoeinkommen ?

Anonym12341993 
Fragesteller
 26.04.2024, 15:11

Bin Aktuell 23 und arbeite ca 80-100 Stunden im Monat. Wohne bei meinen Eltern die beziehen Bürgergeld. Kann ich also meinen Job behalten?

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isomatte  26.04.2024, 15:22
@Anonym12341993

Sicher kannst Du den behalten, wenn Du mit deinen 1000 Euro Netto über die Runden kommst, wenn das Jobcenter im schlimmsten Fall deine Leistungen einstellt, die deine Eltern für dich noch an Aufstockung bekommen.

Denn das bleibt dem Jobcenter, wenn Du dein Einkommen über kurz oder lang nicht erhöhst, um mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf bei deinen Eltern voll zu decken.

Kannst dir dann ja selber ausrechnen was dir dann von deinen 1000 Euro Netto noch bleibt, wenn Du deine Anteile für die Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.an deine Eltern zahlen musst.

Warmmiete und Abschlag für normalen Haushaltsstrom durch die Personen im Haushalt teilen, dann hast Du den Kopfanteil pro Person, dazu noch ein angemessenes Kostgeld oder Du verpflegst und versorgst dich dann selber.

Wenn dir das was dann von den 1000 Euro Netto bleibt reicht, musst Du dein Einkommen auch nicht erhöhen, auch wenn das Jobcenter das gerne möchte.

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Der Sinn hinter dem Jobcenter ist ja, dich zu einer Stelle zu vermitteln, mit der du deinen Lebensunterhalt Finanzieren kannst. Das kannst du im Moment ja nicht.

Anonym12341993 
Fragesteller
 25.04.2024, 18:31

Wohne aktuell bei meinen Eltern,und bekomme fast 1000€ Netto raus. Komme ganz gut klar.

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isomatte  26.04.2024, 07:51
@Jurafuchs

Dann rechne einmal nach was von den 1000 Euro Nettoeinkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll an anrechenbarem Nettoeinkommen bleibt !

Das wären nämlich max.etwa 650 Euro und selbst wenn das Kind noch keine 25 wäre, deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern bilden würde und statt derzeit 563 Euro nur einen Anspruch auf 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt hätte, blieben für deinen Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom dann nur um die 200 Euro übrig.

Der wird dann entsprechend höher ausfallen !

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Hi, wenn Du Leistungen vom Jobcenter bekommst, um das zu niedrige Gehalt aufzubessern, dann ja.

Anonym12341993 
Fragesteller
 25.04.2024, 18:31

Kann ich von mir aus die Leistungen streichen ?

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Raven751  25.04.2024, 19:29
@Anonym12341993

Ja bzw, mehr als Dir die Leistungen zu streichen können sie Dir eh nicht anhaben, wenn Du nicht nach deren Pfeife tanzt.

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Du bist dazu verpflichtet, alles zu tun, um Deine Leistungsbezug zu mindern.

Direkt zwingen kann man Dich dazu nicht. Jedoch indirekt.

der Tante

Du meinst der Dame oder der Sachbearbeiterin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
isomatte  26.04.2024, 08:03

Auch indirekt nicht, um sein Einkommen zu erhöhen, muss man sich keinen anderen besser bezahlten Job suchen, oder versuchen in dem Job Vollzeit beschäftigt werden zu können.

Ein Minijob kann hier schon zur Abhilfe des Problems führen und davon hätte er am Ende auch mehr, da es im Regelfall Brutto gleich Netto ausgezahlt wird und dann wäre er vom Jobcenter weg.

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Aequaliz  26.04.2024, 12:04
@isomatte

Der Argumentation folgend, kann ich mir also eine eine Jobkombination suchen, die es mir nicht erlaubt noch mehr Stunden zu arbeiten (z. B. wegen Fahrtzeiten oder Teilschichten etc.) und trotzdem Sozialleistungen zu kassieren. Das Amt muss das dann so hinnehmen?

Aber ganz bestimmt. Die können einen verpflichten sich auf Vollzeitstellen zu bewerben. Sollte man dort Zusagen erhalten, diese aber ablehnen, weil man lieber Minijobber bleibt, dann ist das Eigenverschulden und Sanktionsfähig.

Selbstverständlich kann man das Ziel auch anderweitig erreichen. Das heißt aber nicht, dass man diesen Weg nicht auch beschreiten muss (Jobwechsel in Vz.).

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isomatte  26.04.2024, 13:07
@Aequaliz

Wie erklärt, dass Jobcenter kann nicht verlangen deinen Job zu wechseln bzw.dir eine Vollzeitbeschäftigung zu suchen.

Sie können aber fordern das Du dein Einkommen erhöhst, um so die Bedürftigkeit zu verringern oder besser ganz zu beenden, wie Du das im Endeffekt schaffst bleibt dir überlassen.

Mehr als deine Leistungen einstellen kann das Jobcenter nicht machen, wenn Du den Forderungen vom Jobcenter nicht nachkommst.

Wenn Du mit deinen 1000 Euro Netto über den Monat kommst, abzüglich Kopfanteil der Warmmiete, für normalen Haushaltsstrom und Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung, dass Du dann sicher an deine Eltern zahlen müsstest, dann musst Du dir doch keinen Kopf über die Androhung des SB - machen.

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Wenn du zu wenig Geld verdienst weil du nur Teilzeit arbeitest und deshalb (mehr) Leistungen vom Jobcenter erhältst, dann können sie dich zwingen eine Vollzeotstelle anzunehmen.

isomatte  26.04.2024, 07:58

Unsinn !

Sie können verlangen das sich das Einkommen erhöhen soll, um seine Bedürftigkeit zu senken oder im besten Fall ganz zu beenden und das kann unter Umständen schon mit einem zusätzlichen Minijob erreicht werden.

Davon hat man bei einem sozialversicherungspflichtigen Job auch mehr, denn bis zu 538 Euro werden da im Regelfall keine Angaben fällig, hätte man also zusätzlich Brutto gleich Netto auf die Hand.

Damit hätte er dann um die 1500 Euro Netto raus und wäre selbst unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll ganz sicher aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus, sollte er noch unter 25 sein, denn mit dem anrechenbaren Nettoeinkommen von dann um die 1150 Euro kann er seinen Grundbedarf im Haushalt der Eltern selber decken und wäre nicht mehr aufs Jobcenter angewiesen.

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