Kann man zum Viertel oder Achtel ausländische Wurzeln haben?

2 Antworten

Guten Morgen,

ja, das ist möglich. Als Beispiel: Wenn Ihr Großvater aus dem Ausland kam, der Rest Ihrer Familie aber deutsch ist, sind Sie zu fünfundsiebzig Prozent oder zu drei vierteln deutsch, und zu fünfundzwanzig Prozent oder zu einem Viertel Ausländer.

Man kann auch sehr wohl zu einem Achtel ausländische Vorfahren haben, zum Beispiel wenn eine Urgroßmutter oder ein Urgroßvater Ausländer war. Man hat ja bekanntlich zwei Eltern, vier Großeltern, acht Urgroßeltern, und sechzehn Ururgroßeltern ... wenn nun eine Urgroßmutter Ausländerin war, der Rest der Familie aber deutsch, so ist man zu sieben achteln deutsch, und zu einem Achtel Ausländer.

Mit seinen Eltern ist man jeweils, genau wie mit seinen Brüdern und Schwestern, fünfzig Prozent genetisch ident. Mit Halbgeschwistern und Tanten oder Onkeln nur noch fünfundzwanzig Prozent. Mit Cousins ersten Grades und seinen Urgroßeltern ist man nur noch zwölfeinhalb (12 1/2 oder 12.5) Prozent genetisch ident.

Kurz zusammengefasst verdoppelt sich also die Ahnenreihe mit jeder Generation, und der prozentuale Anteil der Genetik, den wir mit den Vorfahren teilen, wird mit jeder Generation halbiert. Also, um es erneut zu veranschaulichen: 2 Eltern, 4 Großeltern, 8 Urgroßeltern, 16 Ururgroßeltern, 32 Urururgroßeltern, usw. mit denen man jeweils 50%, 25%, 12.5%, 6.25% und 3.125% genetisch ident ist. Rein theoretisch könnte man also auch 3.125% Ausländer sein, wenn man lediglich einen ausländischen Urururgroßvater hätte. Da sind keine Grenzen gesetzt.

Ich hoffe, ich konnte etwas Klärung schaffen!

Du liegst falsch.

Sie hat vier Großelternteile. Eines davon ist persisch.

Somit ist sie zu einem Viertel persisch