Kann man von einer freiwilligen Feuerwehr in einem Bundesland in eine andere wechseln?
sprich werden alle Lehrgänge (vor allem der Grundlehrgang) anerkannt. Wenn ich z.B. in Ba-Wü wohne und jetzt nach Hessen ziehe, kann ich dann problemlos meine Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr in Hessen wieder aufnehmen?
3 Antworten
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Natürlich geht das, und wenn Du an deinem neuen Wohnort sofort in die Feuerwehr eintrittst, dann hast Du in deiner Dienstzeit keine Unterbrechung.
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Wie es mit den Lehrgängen genau aussieht weiß ich nicht. Ich tippe aber auf das Land, da die Gefahrenabwehr bzw. Katastrophenschutz Ländersache ist.
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Die kosten für die Lehrgänge trägt die Gemeinde, es sei denn, man ist auf Kreisebene ( ABC-Zug, Umweltzug oder andere Kat's Einheiten des Kreises) tätig, dann zahlt der Landkreis.
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Ja sicher kannst du das. Die Ausbildungen unterscheiden sich nicht. Aber du kannst dich in deinem neuen Wohnort ja nochmal erkundigen bei der Gemeindeverwaltung oder beim Ortsbrandmeister.
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Ja natürlich wird ja landesweit wenn nicht sogar weltweit gespeichert
Wie sieht es aus, wenn ich innerhalb von 2 Jahren nach meinem Grundlehrgang (ich glaube bis zu 2 Jahre danach ist man nur Feuerwehr-Anwärter) wechsel. Ist das ok? Wer bezahlt eigentlich die Lehrgänge? Das Land oder der Bund?