Kann man so in die USA einreisen?

3 Antworten

Hier ist die relevante Frage aus dem ESTA Antrag mit Interpretation:

ESTA Eligibility Question 2

“Have you ever been arrested or convicted for a crime that resulted in serious damage to property, or serious harm to another person or government authority?”

The second ESTA eligibility question requests the applicant to disclose, by answering “yes” or “no”, to non-drug related crime that resulted in damage to a person or a person’s property. Previously, this question used the term “moral turpitude” which caused confusion amongst applicants around the legal definition. Fortunately, DHS has changed the question to its current form above and although it is improved in clarity, the term “serious” introduces subjectivity of interpreting the question. The level of seriousness in damage or harm of a previous crime is at the discretion of the applicant. Each European government classes the severity of offences differently in relation to the United States, which classes criminal offenses as felonies, infractions (also called violations) or misdemeanors. For instance, depending on the total damage, misdemeanors are usually considered ‘lesser’ and low seriousness criminal acts and range from activities such as petty theft, public intoxication, vandalism, reckless driving, and possession of cannabis. Felonies are of high seriousness and range crimes such as manslaughter, murder, burglary, tax evasion, arson, treason, fraud etc. However, the applicant should be mindful that when performing checks on applicants, ESTA has access to the criminal and police records of European governments.

Es kommt also ganz entscheidend darauf an, wofür du gesessen hast.
Müsstest du mit: Ja antworten bei dieser Frage auf dem Antrag, würde das ESTA nicht genehmigt. Du hättest dann die Möglichkeit ein B-Visum zu beantragen.
Ob das genehmigt wird, das wird wohl darauf ankommen, was der Antragsteller jetzt macht, wie lang das her ist und wie Rückkehrwilligkeit durch den Konsularbeamten eingestuft wird.

Über die eigentliche Einreise entscheidet IMMER der Officer bei der Immigration.
Egal ob mit ESTA oder Visum.

Dein Schulabschluss oder dessen Nichtvorhandensein, spielt keine Rolle. Weder beim Visum noch bei ESTA.

Nein, mit jeglichen Vorstrafen kommst du so gut wie nicht in die USA rein. Schon das Esta wird abgelehnt und du musst wenn überhaupt ein Visum beantragen, aber auch dies würde mit grosser wahrscheinlichkeit abgelehnt wenn du nicht konkret erklären kannst warum du trotz Vorstrafen der USA keinen Ärger machst.

germanils  09.08.2021, 17:08

Das stimmt so pauschal nicht. Wegen "kleinerer" Delikte wird das ESTA nicht abgelehnt, siehe Antwort von peterobm.

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NoLies  09.08.2021, 17:10
@germanils

Keine Angst, das stimmt schon. Ich kenne meine Landsleute. Und hast du die Frage gelesen? Mit den Vorstrafen die oben gelistet sind wird das Esta abgelehnt. Ich habe nicht pauschal alle gesagt, sondern in diesem Fall. Richtig lesen hilft.

Und der Link ist mehr als unseriös. Ist ja einer der unzähligen Betrügerwebsites. Aber, er bestätigt mich ja eigentlich auch noch.

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SlightlyAnnoyed  09.08.2021, 17:41
@germanils

Jugendarrest setzt schon einiges voraus. Ich schliesse mich daher Nolies an in der Vermutung, dass hier kein Esta erteilt wird. In einer anderen Frage sprach der Fragesteller von 80 Strafanzeigen.

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NoLies  09.08.2021, 18:35
@germanils

Lesen hilft. Da steht mehrere Vorstrafen - reicht schon - steht auch in deinem angepriesenen Link, dass einmal vielleicht nicht weiter schlimm ist aber bei vermehrten Vorstrafen der Antrag abgelehnt wird. Und "längere Haft" sowie wie SlightlyAnnoyed bereits schreibt, Jugendarrest bekommt man nicht für die 0815 Sachen die in deinem angepriesenen Link unter "man bekommt wahrscheinlich doch ein Esta" gelistet sind. Wie gesagt, ich kenne meine Landsleute, Esta Anträge wurden schon wegen so banalen Sachen abgelehnt, das glaubst du nicht.

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germanils  10.08.2021, 09:04
@NoLies

Im konkreten Fall gebe ich Dir recht ;-) Da geht es ja offenbar nicht um einen kleinen Ladendiebstahl als Jugendsünde.

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