Kann man sich von dem Religionsuntericht?

3 Antworten

Wer volljährig ist, kann sich selbst vom Religionsunterricht abmelden, wer nicht volljährig ist, benötigt hierzu in Bayern die Einwilligung der Eltern. Wer nicht volljährig, aber mindestens 14 Jahre alt ist, ist religionsmündig und kann ohne Einwilligung der Eltern aus der Kirche austreten; der Kirchenaustritt berechtigt zur Abmeldung vom Religionsunterricht auch ohne Einwilligung der Eltern. In Bayern ist der Kirchenaustritt auf dem Standesamt zu erklären; erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

In allen Fällen gilt: Wer, aus welchen Gründen auch immer, am Religionsunterricht nicht teilnimmt, ist in Bayern zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So weit ich weiß geht das nicht.

Du mußt entweder am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil nehmen. Das sollte jemand der die Hochschulreife anstrebt aber auch selbst recherchieren können.